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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5917
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Verfasst am: 27.Dez 2006 6:25 Titel: Der Fiskus überprüft genauer: Alle Konten auf den Tisch |
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Der Fiskus überprüft Geldanlagen immer genauer. Er fragt Depots und Daten ab, ermittelt auch jenseits der Landesgrenze, und er bestraft Steuersünder härter als früher. Die Änderung hier im Überblick.
Die Steueramnestie endete im März vergangenen Jahres, danach ging es Schlag auf Schlag: Kontenabruf, Jahresbescheinigung und EU-Zinsrichtlinie sollten nach dem Willen der Bundesregierung zu mehr Transparenz führen. "Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass es nahezu jeden Monat neue Kontrollmethoden gibt", sagt Steueranwalt Rolfjosef Hamacher.
Das könnte bei einigen Sparern zu unruhigem Schlaf führen, weil ertappte Steuersünder nach Auslauf der Amnestie nicht mehr so schonend behandelt werden wie früher. Die vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Erhebungsdefizite bei Zinseinkünften und Spekulationsgeschäften sind längst passé. Auf folgende Änderungen müssen die Bürger sich einstellen:
Zoll
Bei Grenzkontrollen geht es um die Suche nach schwarzen Konten und Geldwäsche. Hierbei müssen Bürger Bares und Wertpapiere im Wert von über 15.000 Euro auf Nachfrage deklarieren. Die Daten mitgeführter Kontounterlagen wandern im Zweifel an die Finanzbehörden. Ab Mitte 2007 sinkt die Grenze beim Grenzübertritt in ein Drittland wie die Schweiz auf 10.000 Euro. Zudem ist die Meldung dann Pflicht.
Identifikationsnummer
Ein bundeseinheitliches Ordnungsmerkmal soll die bisherige Steuernummer ersetzen, was Sachverhalte flächendeckend schneller transparent macht. Sobald die technischen Schwierigkeiten ausgeräumt sind, gilt die neue Nummer für die Kontrolle über Rentenzahlungen und auch bei der EU-Zinsrichtlinie.
Erbmeldung
Im Todesfall senden inländische Banken und ihre ausländischen Zweigstellen sämtliche Konten- und Depotbestände ans Finanzamt, sofern diese über 2500 Euro liegen. Das gilt auch für Versicherungen. Diese Mitteilungen sind oft der Einstieg in die Ermittlung vorheriger Zeiträume und dienen als Anfangsbestand für die Erben.
Freistellungsauftrag
Inländische Banken müssen dem Fiskus melden, welche Kapitalerträge ihre Kunden ohne Steuerabzug erhalten haben. Da die Mitteilung streng nach Zinsen und Dividenden trennt, wird der Aktienbesitz bekannt. Auf die zentral gesammelten Daten können Finanzämter und Sozialbehörden online zugreifen, was sie bereits rege tun.
Grenzauskunft
Die EU-Staaten erteilen einander aktuell Auskünfte zur Durchführung von Steuerstrafverfahren, selbst wenn im entsprechenden Land ein strenges Bankgeheimnis gilt. So müssen etwa Großbritannien, Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien oder Dänemark Bankdaten an deutsche Behörden übermitteln, wenn heimische Beamte wegen Steuerhinterziehung ermitteln und konkrete Sünden im jeweiligen Land vermuten.
Zwar gibt es keine flächendeckenden Mitteilungen. Die EU-Staaten müssen aber dafür sorgen, dass bei grenzüberschreitenden Anfragen alle Bankverbindungen im Land zügig ermittelbar sind.
Zinsrichtlinie
Seit Juli 2005 beteiligen sich rund 40 Länder an der grenzüberschreitenden Geldkontrolle. 22 EU-Staaten und viele Überseegebiete verschicken Kontrollmitteilungen an das Wohnsitzfinanzamt. Wird etwa in den Niederlanden, Italien, Spanien oder Dänemark auch nur 1 Euro an Zinsen kassiert, wird die Bankverbindung für den deutschen Fiskus transparent.
Die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, Österreich, Belgien und Luxemburg halten erst einmal nur eine anonyme Quellensteuer ein. Die wird aber nur erstattet, wenn Anleger ihre Auslandserträge in der heimischen Erklärung deklarieren.
Die Richtlinie bietet einige Schlupflöcher, da manche Kapitalprodukte wie etwa Aktien oder Zertifikate ausgenommen sind. Das gilt für bestimmte Anleihen aber nicht mehr lange, da diese zunehmend fällig werden. Außerdem steigt die Quellensteuer ab 2011 auf 35 Prozent und damit sogar über den heimischen Zinsabschlag.
Jahresbescheinigung
Seit 2004 erstellen Kreditinstitute Übersichten zu Kapitaleinnahmen und Wertpapiergeschäften. Diese Liste sorgt für einen veränderten Umgang mit den Finanzbeamten. Laut Gesetz muss die Jahresbescheinigung sämtliche Angaben enthalten, die für die Besteuerung von Privatanlegern von Bedeutung sind. "Über die Daten bringen die Beamten Licht in die Börsenaktivitäten der Deutschen", sagt Hamacher. Das führt dann auch zu Rückschlüssen auf frühere Zeiträume.
Dieses Fazit hat jüngst auch der Bundesfinanzhof gezogen (Aktenzeichen: IX R 49/04). Zwar muss die Bankenliste weder mit der Steuererklärung eingereicht noch aufbewahrt werden. Doch sie weckt Begehrlichkeiten, Sachbearbeiter fordern sie in der Praxis als Ergänzung für die Steuerakten an. Folgen Anleger dieser Bitte nicht, ist es bis zum Kontenabruf nicht mehr weit.
Kontenabruf
Seit April 2005 ist der Kontenabruf legal. Dabei greifen Finanzämter auf einen von Banken vorgehaltenen Datenpool zu und fragen ab, wo eine konkrete Person in Deutschland Konten und Depots unterhält. Die Antwort umfasst Namen, Geburtsdatum, Konto- und Depotnummer, Einrichtungs- und Auflösungsdatum, nicht aber Kontostände oder -bewegungen.
Diese Zusatzinfos werden über konkrete Nachfrage beim Anleger oder bei den Kreditinstituten beschafft. Auch die Finanzaufsicht BaFin greift auf die Bankdaten zu - und das schon seit 2003. Diese Anfrage dient der Suche von Bankverbindungen zur Verfolgung von Straftaten. Auftraggeber sind etwa die Steuerfahndung und der Zoll. |
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HoOps Specialist
Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 97
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Verfasst am: 28.Dez 2006 10:07 Titel: Der Glaskasten... |
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Der Glaskasten Deutschland wächst über die Grenzen hinaus. Das ganze nimmt langsam doch beunruhigende Maße an.
So kann ich als Bundes-Normalo mal eben auf Herz und Nieren durchgecheckt werden. Quasi kann irgendein Fremder meine privaten Geldanlagen abfragen und einsehen. Zumindest meine Depots und Konten.
Sicherlich ist eine Kontrolle notwendig. Aber das Gefühl auch als Otto-Normalo "mal angetestet" zu werden, so ohne Verdachtsgründe - ist schon eine Frechheit... |
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NOMOCON Specialist

Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 28.Dez 2006 13:36 Titel: Glashaus |
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Verehrte Kaufleute,
ich habe wie die meisten in der Schule G.Orwell lesen dürfen.
Viele Menschen werden sich über derart viel Transparenz sehr freuen.
Man hatte den Aufschrei der Datenschützer vermißt-finden Sie das nicht auch?
Jetzt sind zudem manche gleicher als andere,z.B. Herr Ackermann.
Im letzten Schritt zum "modernen Menschen" wird wohl das Bargeld abgeschafft werden-.
Sollten Sie an einer diskreten Vermögensverwaltung oder an einer Auslandsgesellschaft interessiert sein,so stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Ein Erfolgreiches 2007! _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Hopfenstr. 1d
24114 Kiel
Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com |
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