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Deutsche Rentenversicherung Bund unterstellt Scheinselbständ

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rubino
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.Mai 2007 15:53    Titel: Deutsche Rentenversicherung Bund unterstellt Scheinselbständ Antworten mit Zitat

Hallo,
mir unterstellt die Rentenversicherung eine Scheinselbständigkeit nach § 2
Satz 1 Nr.9 SGB VI.Bin seit 2000 freier Handelsvertreter und zahle pünktlich meine Steuern.Nun soll ich für 5 Jahre nachzahlen,weil ich keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftige und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig bin.
90% der Handelsvertreter sind doch "Einzelkämpfer" und haben eben nur
einen Auftraggeber.Danach müssten doch so ziemlich alle HGBler
scheinselbständig sein.
Was kann ich machen?Kann ich überhaupt was machen?
LTD Gründung usw. ist ja wohl zu spät.

Grüsse
rubino
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nickel
Newbie


Anmeldungsdatum: 21.11.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2007 8:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo rubino,
ich war selbst lange Zeit als HV tätig, Damals war die Rechtslage etwas anders als heute, aber vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html

Viel Erfolg!
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Henri IV
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 25.Mai 2007 18:31    Titel: Scheinselbständigkeit ? Antworten mit Zitat

Hallo Rubino,

hier einige Anhaltspunkte für eine tatsächlich selbständige Tätigkeit:

- Du fährst ein eigenes Fahrzeug für Deine berufliche Tätigkeit, das
Fahrzeug gehört zu Deinem Betiebsvermögen
- Du bestimmst selbst, welchen Kunden/Klienten Du wann besuchst
- Dein Auftraggber beschränkt sich auf die Bereitstellung von Produkten
und zahlt Dir eine erfolgsabhängige Provision
- Du bist Deinem Auftraggeber nicht rechenschafspflichtig hinsichtlich
Deines Arbeitsaufwandes und Deiner Zeiteinteilung

Schau Dir den § 84 Handelsgesetzbuch an. Dort ist der
Begriff des selbständigen (Handels-)Vertreters definiert.

Der Nachteil der Selbständigkeit: Die Rentenversicherung kann von Dir
den Nachweis einer hineichenden Versorgung für Erwerbs- und Berufs-
unfähigkeit und Altersversorgung verlangen.

Viel Glück
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eres2
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2004
Beiträge: 3
Wohnort: Nähe MG

BeitragVerfasst am: 27.Mai 2007 5:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Rubino,

aus der Nummer wirst Du wohl nicht mehr rauskommen.
Einem meiner ex-Kollegen ist vor 4 jahren genau dasselbe passiert, die GRV forderte über 32.000 Euro Nachzahlung, Konsequenz: Privatinsolvenz

Ich selbst hatte mich bei Inkrafttreten des gesetzes gewappnet und mir- da ich im Versicherungsbereich tätig war - einen zusätzlichen Auftraggeber beim wdr-Gebühreneinzug besorgt. Damit fielen sogar noch zusätzlich Adressen an.
Aber der Beitragshammer wird gern geschwungen, nur wenn man dann Leistung aus den Beiträgen erwartet, dann wird' s umgekehrt problematisch.

ich musste vor Jahren auf Weisung meines Alleingesellschafters in meiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer Insolvenz anmelden.
Als ich als angestellter GF ohne Beteiligung vom AA Konkursausfallgeld haben wollte, da meinte man, ich sei doch garnicht versicherungspflichtig gewesen.
Es bedurfte eines Anwaltes, 2er Klagen sowie einer direkten und persönlichen Anweisung des damaligen Ministers Blüm, um das AA nach 3 1/2 Jahren zur Zahlung zu bewegen.
Tut mir leid, dass ich Dir nichts Besseres mitteilen kann.
Viel Glück
eres
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axelemil
Newbie


Anmeldungsdatum: 06.10.2003
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 11.Jul 2007 10:59    Titel: Fiskalsparen statt scheinselbständig draufzahlen Antworten mit Zitat

Hallo und guten Tag,
Scheinselbständig?
Was Steuer- und Versicherungsfachleute ungern preisgeben, erfahren
Anfrager bereits auf der Webseite : www.xxx-(nur für Werbekunden möglich / Mod.)

Dort ist ein Fiskalquiz untergebracht, daß dem Besucher aufzeigt, daß er nur gewinnen kann.
Zeigt es Euren Versicherungskaufleuten.
Auch Anfragen per Email werden beantwortet: [E-Mail anzeigen]
Betreffzeile: Fiskalsparen
Wer sich zu der von uns entwickelten Lösung mit Netz und doppeltem Boden entschließen kann, spart bis zu 20 % seines Einkommens:
Dazu gehören ab einem Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE § 2 Abs.3 Satz 1 EStG) von 23.000
a) bis zu 89 % bei der Gesundheitskasse
b) bis zu 89 % bei der Rentenkasse
c) bis zu 2500 Euro Einkommensteuer

Hier nochmal die Seite : xxx-(nur für Werbekunden möglich / Mod.)

oder die Mailbox: [E-Mail anzeigen]
Betreffzeile : Fiskalsparen

Gruß vom xxx-(nur für Werbekunden möglich / Mod.)


P.S. Das Honorar ist angemessen
Die konstruktive Zusammenarbeit mit den hauseigenen Versicherungs- und Steuerfachleuten des Mandanten führen wir so erfolgreich wie dringend.
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