Verfasst am: 6.Jul 2006 21:34 Titel: Die Kosten für den Steuerberater......
......können auch Angehörige eines anderen Mitgliedstaats absetzen, die im Inland nur beschränkt steuerpflichtig sind.
Dies geht aus einem am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündeten Urteil auf Anfrage des Bundesfinanzhofs hervor. Obwohl die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fielen, dürften die nationalen Steuervorschriften keine „offensichtliche oder verschleierte“ Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstellen, stellte der Gerichtshof fest.
Gebietsfremde Steuerpflichtige müssten sich ebenso wie Gebietsansässige mit der Komplexität der nationalen Vorschriften auseinandersetzen, heißt es weiter. Daher müsse ihnen auch das Abzugsrecht für eine Steuerberatung in gleicher Weise zuerkannt werden. Eine andere Regelung sei unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht der Niederlassungsfreiheit.
Ein Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden hatte die Kosten für den Steuerberater für seine Einkommenssteuererklärung in Deutschland als Sonderausgaben geltend gemacht. Das deutsche Finanzamt hatte den Abzug dieser Ausgaben nicht anerkannt.
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