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Hertel Newbie
Anmeldungsdatum: 26.04.2002 Beiträge: 16 Wohnort: Kahler Asten
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Verfasst am: 26.Apr 2002 18:30 Titel: |
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Für alle die es nicht gelesen haben:
Der Bundesrechnungshof sieht Lücken bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen.
Steuersünder die insgeheim von Aktienspekulationen profitieren, brauchen bislang kaum die Steuerfahndung zu fürchten.
Die Finanzämter verfügen kaum über die Möglichkeit, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen.
Bei den heute üblichen Sammeldepots sind aufwendige Berechnungen dazu notwendig.
Einkünfte aus privaten Verkäufen von Wertpapieren, wie Aktien unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie 512 Euro überschreiten und zwischen An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.
Wer also ehrlich seine Gewinne angab, war der Dumme - wie so oft!
Gruss |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1361 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 21.Apr 2004 22:00 Titel: Nun |
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gibt es ja mittlerweile das erste höchstrichterliche Urteil dazu. Doch passieren tut nichts. Dabei wäre es so einfach: Kontrollmitteilung über jeden Wertpapierverkauf und Kauf an das Wohnsitzfinanzamt-fertig!
Doch die Bankenlobby ist sehr stark und weiß das zu verhindern (da fließt viel Geld.....) _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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mafie Newbie
Anmeldungsdatum: 25.11.2003 Beiträge: 10
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Verfasst am: 21.Apr 2004 22:12 Titel: |
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Hallo,
und wie sehen es deutsche Finanzämter, wenn man ausländische Kapitalerträge erwirtschaftet, die bei 0,5 - 1,0% pro Handelstag liegen:
Lizensierte Investmentgesellschaft im Ausland - einzig und allein eine Jahresertragsaufstellung - mehr nicht.
Gehen die dann so vor, "Kann" nicht sein und "Darf" nicht sein und machen Ärger? |
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