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DieSkurrilität der Gewerbesteuer in Deutschland

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Starskies2000
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Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2004 7:53    Titel: DieSkurrilität der Gewerbesteuer in Deutschland Antworten mit Zitat

STANDORT DEUTSCHLAND

Gewerbesteuer - Strafe ohne Sünde

Von Justus Fischer-Zernin


Überall auf der Welt gibt es die verrücktesten Steuern, weiß Justus Fischer-Zernin. An die Skurrilität unserer Gewerbesteuer reicht jedoch kaum eine heran, kritisiert der Rechtsexperte in seinem neuen Buch, aus dem manager-magazin.de ausgewählte Passagen vorab veröffentlicht.

weiter gehts hier

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/mittelstand/0,2828,318109,00.html

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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1449
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 25.Sep 2004 20:04    Titel: Klasse! Antworten mit Zitat

Dieser Artikel im manager - magazin ist klasse (wie so vieles von denen).
Eines muß ich sagen: ich habe den Artikel gelesen, der Journalist hat sich alle Mühe gegeben, das Ding gut zu beschreiben - leider habe ich es nicht vollumfänglich verstanden. Geht es meinem Finanzbeamten eigentlich auch so...?
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Starskies2000
Insider


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 910
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 10:04    Titel: Dem dürfte es wohl genau so gehen Antworten mit Zitat

wie Ihnen und wie mir und wohl so ziemlich jeden anderen auch.
Ich habe einen Finanzbeamten des "Höheren" Dienstes im weiteren Bekanntenkreis, der das bestätigt.
Es gibt zu jedem Gesetz eine bis hunderte teilweise Wiedersprüchliche Durchführungsverordnungen.
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1449
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 10:21    Titel: Wann Antworten mit Zitat

Wann hört eigentlich mal der ganze Wahnsinn mit den Steuervorschriften auf? Ich kann nur noch den Kopf schütteln und bin immer mehr frustriert, wie unser Staat sich immer weiter selber kaputt macht und die Moral und das Verständnis seiner Bürger selber unterminiert und zerstört....
Wie kann man Steuerehrlichkeit erwarten, wenn es ein Laie, geschweige denn ein Fachmann nicht versteht?
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 13:29    Titel: Gewerbesteuer in Deutschland... Antworten mit Zitat

Der durch Justus Fischer-Zernin im Manager-Magazin veröffentlichte Artikel ist zweifelsfrei sehr gut recherchiert dargestellt...

Doch wie so oft im Leben... die Dinge haben immer zwei Seiten - mindestens!

Das die GewSt die für die Kommunen wichtigste Einnahmenquelle ist, braucht nicht weiter betont zu werden. Würde die GewSt fallen, würde zum Ausgleich unweigerlich an anderer Stelle eine neue Belastung für die Unternehmen entstehen - that's fact!

Wir können nicht argumentieren, daß u.a. eine der GewSt vergleichbare Steuer anderswo nicht in diesem Sinne existiert. Das hieße, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, da dann eben die Kommunen durch eine andere Aufteilung von (dann insgesamt höheren) Bundessteuern versorgt werden müssten. Von irgendwas müssen die Kommunen ihre Haushalte bedienen können...

Auf zwei Punkte im Aufsatz des Justus Fischer-Zernin möchte ich näher eingehen...

a) "Wir Kommunen brauchen mehr Planungssicherheit..."

Hierzu hat Herr Fischer-Zernin absolut richtig angeführt, daß sich Unternehmer oftmals das Gleiche wünschen...! Klar, die unternehmerischen Risiken sollen auch weiterhin bei den Unternehmen verbleiben; für die Kommunen (und das ist ja letztlich die Kernaussage der Forderung...!) dagegen soll der regelmäßige (vierteljährliche) Geldeingang gesichert erhalten bleiben. Hier müssen selbstverständlich Abstriche von seiten der Kommunen gemacht werden! Auch eine Kommune ist in diesem Sinne ein Unternehmen und muß sich den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen! Hier ist es höchste Zeit, daß auch diese Unternehmen erkennen, daß dieselben nur zu führen sind unter Zuhilfenahme moderner Methoden des Rechnungswesens sowie einer entsprechend ausgebildeten Kosten- und Planungsrechnung. Leider wird auch hier immer noch allzuoft verfahren nach den längst nicht mehr angebrachten Methoden der Kameralistik und das sogenannte Budget-Denken steht oftmals noch im Vordergrund. Soll heißen, wenn ich denn am Jahresende noch etwas im Topf habe, dann schnell noch verschleudern, dennn sonst wird mir für das Folgejahr das Budget gekürzt...

Erst seit jüngster Zeit kann man hin und wieder im Stellenmarkt nachlesen, daß für die Kommunen entsprechende Spitzenfachkräfte am Markt gesucht werden, die dann innerhalb der Kommunen die bereits weiter oben aufgezeigten Instrumente einführen sollen...

b) "Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen..."

Ja, das ist in der Tat ein Problem...

Hintergrund wie folgt:

Bei der Gewinnermittlung nach Einkommensteuerrecht sind ausschließlich betriebsbedingte Ausgaben gewinnmindernd zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch der Zinsaufwand, der sich aufgrund von Kreditinanspruchnahmen ergibt; sei es aus Darlehenstilgungen heraus oder der Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien.

D. h., bei der Berechnung von ESt oder KöSt wird diese Belastung berücksichtigt und führt bereits an dieser Stelle bei den betroffenen Unternehmen zu einer unterschiedlichen Besteuerung...

Keine Kreditinanspruchnahme = höhere Steuerlast
bei Kreditinanspruchnahme = niedrigere Steuerlast

Sie erahnen es...?

Bei der GewSt wird diese Ungleichbehandlung der ESt- / KöSt-Belastung wieder ausgeglichen, indem den Unternehmen, die Kapitalzinsen zu leisten haben, die im Rahmen der ESt- / KöSt-Erklärung abgezogenen Schuldzinsen zum Teil wieder hinzugerechnet, um für die GewSt eine Gleichbehandlung herzustellen.

Ganz so verkehrt ist dieses Verfahren meiner Meinung nach nicht...!

Fazit:

Wenn ich weiter oben schrieb, daß jedes Ding mindestens zwei Seiten hat, so ist genau dieses damit gemeint...

Bei aller Hochachtung für den Artikel des Justus Fischer-Zernin... ein Blick über den Tellerrand der GewSt hinaus hätte genügt, um das zu erkennen...

Freundliche Grüße
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Schwabenpower
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Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1449
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 15:23    Titel: Hallo Antworten mit Zitat

lieber Bilanzen-Pete (soory für die flapsige Anrede), da hast Du unstrittig recht. Klar ist, die Kommunnen brauchen Kohle. Müssen wir das aber so kompliziert ermitteln. Ginge es nicht einfach so z.B.: 10% Gewerbesteuer vom Bilanzgewinn? Wäre einfach, könnte jeder nachvollziehen etc...
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Jfibu
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Anmeldungsdatum: 25.08.2003
Beiträge: 54
Wohnort: vorhanden

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

also nichts für ungut aber die gewerbesteuer und das dazugehörige gesetz gehört eher zu den leichteren im steuerrecht... unter anderem daran zu erkennen, dass das gewstg bestandteil der ausbildung zum steuerfachangestellten ist und ihm auch dort kein allzu großer zeitrahmen zur verfügung gestellt wurde ...

ich verstehe vielleicht eine grundsätzliche kritik an der gewst. auch verstehe ich vielleicht eine kritik an der ungleichbehandlung zwischen gewerbetreibenden und freiberuflern aber eine kritik an der komplexität der gewst kann ich nicht nachvollziehen!
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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 26.Sep 2004 21:17    Titel: sicher... Antworten mit Zitat

sorry, lieber Schwabe für die späte Antwort (aber ich bin gerade erst seit wenigen Minuten wieder im Lande)...

Du hast Recht! Das könnte einfacher gestaltet werden... Nach meiner bescheidenen Meinung liegt das Grundübel aber bereits im EStR bzw. KöStR begründet (die GewSt ist letztlich nichts anderes als eine aufgesattelte Steuerart, die auf den Bescheid des FA (Gewerbesteuermeßbescheid) aufsetzt (Ermittelter Meßbetrag - ermittelt durch das FA - mulitipliziert mit dem individullen Hebesatz der Gemeinde).

Du wirst wissen, daß Einsprüche gegen den Gewerbesteuerbescheid der Kommune nicht zulässig sind; Einsprüche sind immer gegen das FA als Ersteller des Grundlagenbescheides (Meßbetrag) zu richten...

Von daher könnte in summa theoretisch die GewSt komplett als Gesetzeswerk entfallen...?

Ein entsprechendes Steueraufkommen könnte über die ESt und KöSt erhoben werden; mit einer festen Quote für die Kommunen...?

Auf den ersten Blick ja...!

Auf den zweiten Blick begänne ein Hauen und Stechen aus folgendem Grunde:

Gebäudereinigung Müller GmbH & Co. KG hat ihren Betriebssitz in Dortmund (und ich spreche hier wie immer aus Erfahrung...!). Die 500 gewerblichen Mitarbeiter des Unternehmens sind dauerhaft tätig im Bereich zwischen Osnabrück, Münster, Detmold, Wuppertal, Bochum usw. an den verschiedensten Objekten (Ruhr-Uni, Finanzämter usw. ...)

Unabhängig vom Unternehmensergebnis ist eine sogenannte Gewerbesteuerzerlegung vorzunehmen. D. h., es müssen Gewerbesteuererklärungen für jede einzelne Gemeinde (anhand der dort angefallenen Lohnsummen der Mitarbeiter) abgegeben werden, damit nur ja jede Kommune ihren Krümel an der Gewerbesteuer abbekommt.

Diese Problematik ließe sich wahrscheinlich nur lösen, indem a) die GewSt (in jetziger Form) tatsächlich ersatzlos entfällt und b) sichergestellt würde, daß über festzulegende Verteilungsschlüssel jede Kommune teilhat.

Das Verfahren würde wahrscheinlich sowohl innerhalb der Verwaltungen der Kommunen als auch innerhalb der Verwaltung der Unternehmen Kapazitäten für anderweitige Dinge freisetzen; z. B. für Baumschnitt und Straßenreinigung... (was bin ich jetzt gemein...)

Ansonsten habe ich mit Deiner Anrede keine Probleme...

Ich denke, wir kennen uns auch schon ein paar wenige Tage - wenn auch, abgesehen von einem Telefonat, nur virtuell...

In diesem Sinne...
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HK19
Specialist


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 59
Wohnort: Wien Umgebung

BeitragVerfasst am: 29.Sep 2004 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

"Gerwerbesteuer" ist bei uns in Ö zwar abgeschafft, aber in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit gibts bei uns noch die Kommunalsteuer, d.h. je mehr Beschäftige, desto mehr Steuer .... eigentlich ein Unsinn. Aber Ö kann noch mit schöneren Steuern aufwarten: die Ankündigungsabgabe (wenn man wirbt muss man eine Abgabe an die Gemeinde zahlen), die "Luftsteuer", d.h. wenn ein Reklameschild auf der Hausmauer ist, muss man an die Gemeinde zahlen ....... usw.usw.!!!
HK19
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el condor
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 408
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 5.Okt 2004 18:41    Titel: ist die gewerbesteuer noch verfassungsgemäß? Antworten mit Zitat

Aufgrund verschiedener Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (X R 2/00) und vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvL 2/04) hat sich das Bundesministerium der Finanzen ab sofort entschlossen, Gewerbesteuermessbescheide nur noch vorläufig zu erstellen:

Zitat:
„Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur
die Frage, ob das Gewerbesteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des Gewerbesteuergesetzes als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts eine Aufhebung oder Änderung dieses Gewerbesteuermessbescheids erfordern, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich."
(s. hierzu http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage26869/Gleich_l_x.pdf )

Wenn Ihr gerade Euren neuesten Gewerbesteuermessbescheid ohne diesen Hinweis bekommen habt, unbedingt Einspruch einlegen und entsprechende Vorläufigkeit verlangen.

Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass der Bundesfinanzhof im Verfahren X R 2/00 die Gewerbesteuer durchaus für verfassungsgemäß hält:
Zitat:
1. Die Erhebung der Gewerbesteuer führt weder zu einem übermäßigen Eingriff in Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden noch stellt sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes dar.
2. Die Erhebung der Gewerbesteuer verstößt auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EGVtr. Insbesondere stellt die Beschränkung der Erhebung der Gewerbesteuer auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts dar.
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2003.12.03/10R200.html
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