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Doppelbesteuerungsabkommen

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gawesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Deutschland/VAE

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2006 12:33    Titel: Doppelbesteuerungsabkommen Antworten mit Zitat

Folgender Fall: arbeite in den VAE, vermittelt durch eine Agentur deren Sitz sich in D befindet. Erhalte mein Honorar von dieser Vermittlungsagentur in D auf ein deutsches Konto, von da wird es auf mein VAE-Konto dann überwiesen , mein Arbeitgeber aber ist eine Firma in den VAE(nicht die Vermittlungsagentur). Nun sagt die Vermittlungsagentur,daß D das Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE gekündigt hat, somit die anfallenden Steuern von meinem Honorar abgezogen werden müssten.
Da ich diesbezüglich beim FA in D nichts erfahren kann bitte ich Sie, mir auf diesem Wege zu schreiben ob das stimmt, oder ob die Vermittlungsagentur evtl. nur seine erhöhten Steuern auf mich abwälzen will.
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siggi_siggi_siggi
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Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2006 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Korrekt, das DBA wurde von D nicht verlängert. Zunächst ist zu klären: Arbeiten Sie freiberuflich oder im abhängigen Beschäftigungsverhältnis? Haben Sie noch einen Wohnsitz in D? Falls Sie angestellt sind, bei einer Firma in VAE oder in D?
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gawesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Deutschland/VAE

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2006 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich hierbei um einen Vermittlerhonorarvertrag, mein Arbeitgeber ist eine Firma in VAE. Firma in VAE bezahlt meine KV, ich selbst bezahle in D
RV und Algversicherung. Im Moment bin ich noch in D gemeldet, hatte aber vor, Anfang Juni mich komplett in D abzumelden. Aufgrund der jetzigen Situation stellt sich mir nämlich die Frage, ob es sich finanziell überhaupt noch lohnt wenn ich in den VAE arbeite, da meine Familie sich in D befindet.
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gawesa
Newbie


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Deutschland/VAE

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2006 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute , dass es sich hier um ein Teil-abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, da ich ja die sozialabgaben in D selbst, aus freiwilliger vorsorge entrichte. Der Arbeitgeber in VAE stellt nur deutsche Mitarbeiter über diese Agentur ein.
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 30.Mai 2006 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hintergrund: Die polizeiliche Meldung in D ist für steuerliche Zwecke überhaupt nicht wesentlich. Wichtig ist, ob sie Wohnraum (Zimmer bei den Eltern, Mietwohnung, Ferienwohnung, etc.) in D bereithalten über den Sie jederzeit verfügen können. Wenn ja, dann besteht in D unbeschränkte Steuerpflicht.

Wenn nein (und kein Aufenthalt über 183 Tage im Jahr vorliegt) dann sind sie nur beschränkt steuerpflichtig. Es kommt dann darauf an, ob Ihre Einkünfte aus deutschen Quellen stammen. Wenn die Einkünfte von einer Firma mit Betriebsstätte in D gezahlt werden, dann handelt es sich um deutsche Einkünfte, d.h. D hat ein Besteuerungsrecht, sonst nicht. Für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gibt es wieder spezielle Regelungen. So etwas wie ein Teil-abhängiges Beschäftigungsverhältnis gibt es nicht. Zunächst müssen Sie erst einmal Ihren Status feststellen. Im übrigen: Das DBA gilt noch im Juli. Sie haben also noch Zeit sich hier beraten zu lassen. Ggf. kann man durch eine kleine vertragliche Änderung der Steuerpflicht in D (zumindest für folgende Jahre, wenn Sie in diesem Jahr noch einen Wohnsitz in D haben, dann sind die Züge schon abgefahren) vollkommen entgehen.

Gruß
Siggi
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