Folgendes Szenario:
Verkäufer V sitzt in einem Drittland und kauft Ware von einem deutschen Lieferanten L
Der deutsche Händler H kauft Ware von V, die Ware wird aber vom L direkt nach H geliefert.
1) Ist die Lieferung von L nach H mwst pflichtig oder nicht?
2)
H zahlt direkt an V, Lieferung erfolgt ja durch L
Welche Unterlagen sollte man in diesem fall nicht vergessen in die buchhaltung zu packen damit sie auch einer prüfung standhält?
Mich würde mal interessieren wie das mwst-rechtlich aussieht:
Muß die im Drittland ansässige Firma die Mwst beim Lieferanten bezahlen?
Bekommt er sie dann zurückerstatte?
und wie sieht das beim Händler H aus, der ja von einem im Drittland Ansässigen kauft.
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