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EIGENBELEG ?!!

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2003 13:24    Titel: EIGENBELEG ?!! Antworten mit Zitat

+++ Sparen Sie Steuern auch ohne Belege +++

Jedes Frühjahr wieder steht die Einkommenssteuer-Erklärung für´s Vorjahr an.
Wer Geld zurück will, muss Werbungskosten und Sonderaufwendungen belegen,
die höher sind als die bereits in den Steuertabellen enthaltenen
Freibeträge. Doch nicht immer ist ein Einzelnachweis der entstandenen Kosten
nötig - in einigen Bereichen glaubt der Fiskus dem Steuerbürger auch ohne
Nachweis. So werden Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Fachbücher) in aller
Regel bis zu 100 Euro ohne Beleg anerkannt. Übersteigen Krankheitskosten
nach Abzug der Erstattung nicht 2 500 Euro, reicht ebenfalls eine simple
Auflistung. Auch die üblichen Kosten für Gewerkschaftsbeiträge gehen ohne
Nachweis durch. Eigenbelege werden in der Regel anerkannt, wenn sie dem
Grund und der Höhe nach angemessen sind: wer etwa als Außendienstler über´s
Jahr seine berufsbezogenen Ausgaben für Handy, Parkgebühren, Trinkgelder
etc. notiert, kommt schnell auf einen dreistelligen Betrag. Ein Vermerk "wie
im Vorjahr" in der Steuererklärung reicht in den meisten Fällen aus, wenn
der Beleg in einem der vorangegangenen Jahre eingereicht wurde und sich der
Betrag nicht nennenswert verändert hat. Auch Versicherungsnachweise brauchen
in der Regel nicht vorgelegt zu werden, weil die Vorsorgepauschale oder der
absetzbare Höchstbetrag für Versicherungen meist geringer ist als die
tatsächlich entstandenen Kosten.

Quelle: Money-Times
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