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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 22.Mai 2005 7:00 Titel: EKSE 2004! Kein Vorläufigkeitsvermerk - Einspruch! |
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Steuererklärung 2004 I
Zum 1. 1. 2004 sind eine Reihe von Steueränderungen in Kraft getreten, die möglicherweise nicht rechtens waren. Das betrifft z. B. die Absetzbarkeit von Geschenken, von Bewirtungskosten, die Sachbezüge, den Sparerfreibetrag usw.
Die Sache liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Alle noch ausstehenden Steuerbescheide für 2004 werden daher insoweit einen Vorläufigkeitsvermerk enthalten.
TIPP: Haben Sie einen Steuerbescheid 2004, der diesen Vermerk nicht enthält, dann legen Sie sofort Einspruch ein. Das kann Ihnen eine Menge Geld einbringen! BMF-Schreiben IV A 7 - S 0338 -27/05 vom 8. 4. 2005. |
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