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eddi1957 Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 3 Wohnort: HH
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Verfasst am: 16.Feb 2006 12:11 Titel: ESt Erklärung |
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Hallo,
ich habe z.Zt. das grosse Problem das ich mir keinen Steuerberater leisten kann. Mir wurde mein Handelsvertretervertag gekündigt, ich stehe somit ohne Einkommen da. Jedoch muss ich noch eine ESt Erklärung für 2003 / 2004 / 2005 abgeben. Für das Jahr 2003 hat das Finanzamt mich bereits geschätzt. Jedoch ist die Schätzung viel zu hoch.
Gibt es evtl. PC Programme mit welchem ich meine ESt Erklärung selbst erstellen kann? Oder was kann ich sonst machen ? Komme aus Hamburg. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 16.Feb 2006 12:38 Titel: |
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Hallo, eddi,
klar, es gibt Unmengen von EDV-Programm, mit denen man Steuererklärungen erstellen kann - sofern man weiss, wie es geht! Da für 2003 schon eine Schätzung da ist, braucht man nur den zu hohen Gewinn berichtigen lassen.
Und dafür wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben als die Einnahmen und die Ausgaben zusammenzurechnen und aufzulisten. Das kann man auch von Hand machen, man muss es nur TUN. Wäre seit 2003 eigentlich genug Zeit gewesen. Und mit diesem selbst ermittelten Ergebnis dann zum Finanzamt gehen und den Sachbearbeiter bequatschen, dass er diese Zahlen für die Besteuerung zugrunde legt.
Wenn er das tut - die Chancen stehen gut! - dann gucken Sie hinterher das Ergebnis - den Steuerbescheid - an und können bei Mißfallen immer noch einen Steuerberater mit Ihrer Rettung beauftragen.
Viel Glück wünscht
Cob |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 16.Feb 2006 15:04 Titel: |
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Na, hoffentlich ist der Schätzbescheid 2003 noch "offen"... d.h. unter Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO. Oder er ist noch nicht einen Monat alt und somit mit dem Einspruch anfechtbar.
Das sollten Sie schnellstens nachprüfen... |
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GOLDPOOL Specialist
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 184 Wohnort: Ibiza
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Verfasst am: 20.Feb 2006 2:45 Titel: Versuch macht klug |
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| Wenden Sie sich ruhig an einen Lohnsteuerhilfeverein. Man wird Ihnen schon weiter helfen, bevor die Schätzung nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. Ohne bearbeitet Belege wird das nicht!!! gehen. Einen Tipp gibt es noch, den werde ich aber hier!! nicht geben, vielleicht kommen Sie ja selbst drauf. |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 299 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 20.Feb 2006 12:46 Titel: |
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Ja, ja, GOLDPOOL,
der Lohnsteuerhilfeverein heißt LOHNSTEUERhilfeverein, weil er bei der Lohnsteuer von Arbeitnehmern helfen darf, nicht aber bei der Erstellung von Gewinnermittlungen oder Steuererklärungen, die Gewinnermittlungen beinhalten.
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist damit untaugliche Anlaufstelle!
Gruß
Cob |
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