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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.Jan 2007 14:49 Titel: ETW an Angehörige vermietet - beachten Sie diese Tipps! |
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wenn Sie Ihre Mietwohnung günstig an Angehörige vermietet haben, sollten Sie bei der diesjährigen Steuererklärung die folgenden Regeln beachten:
Nur wenn Ihre Mieteinnahmen mindestens 75% der ortsüblichen Miete ausmachen, können Sie die Werbungskosten vollständig absetzen.
Verlangen Sie weniger als 56% der ortsüblichen Miete, können Sie Ihre Aufwendungen nicht absetzen.
Liegen Ihre Mieteinnahmen im mittleren Bereich, sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen. Liegt die eingenommene Miete nämlich zwischen 56 und 75% der ortsüblichen Miete wird es kompliziert.
Sie müssen eine Prognose für die nächsten 30 Jahre erstellen. Aus der Prognose muss sich ergeben, dass durch die Vermietung Einkünfte erzielt werden. Die Einnahmen müssen also insgesamt höher sein als die Ausgaben.
Soweit Sie einen Gewinn erwirtschaften können, sind die Ausgaben in voller Höhe abziehbar. Wenn Sie insgesamt keinen Gewinn erwirtschaften werden, müssen Sie die Mieteinnahmen in einen „entgeltlichen“ und einen „unentgeltlichen“ Teil unterteilen. Folge ist, dass nur im „entgeltlichen“ Bereich Werbungskosten anrechenbar sind. _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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