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n0xi Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 20.Apr 2006 6:52 Titel: EU Zinsrichtlinie und -Steuer |
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Hallo sehr verehrte Forenmitglieder,
Ich habe mehrere Fragen bezüglich der EU Zinsrichtlinie und -Steuer, die Situation ist folgende:
Ich habe ein Schweizer Wertschriften (Wertpapier) Depot, geführt in Euro, ohne Guthabenverzinsung. In diesem Depot befinden sich nur Aktien von europäischen Bluechips (gehandelt an der virt-x), sowie Index-Zertifikate und ein(e) Future.
Wie verhält es sich nun a) mit der Versteuerung von Gewinnen durch den Verkauf von Aktien, Zertifikaten und Futures und b) mit der Versteuerung von Dividenden? Es befinden sich keine festverzinslichen Wertpapiere im Depot.
Wie gesagt, Ich bin Deutscher, das Depot ist in der Schweiz, das deutsche FA weiß nichts davon. Meldet meine Bank nun meine Kontodaten dem deutschen oder dem schweizer FA? Wenn Informationen ans schweizer FA gehen; leitet es diese weiter nach Deutschland?
Ich bitte dringend um Hilfe & Lösungsvorschläge,
vielen Dank für ihre Zeit und Aufmerksamkeit im voraus,
mit freundlichen Grüßen,
n0xi |
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n0xi Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 23.Apr 2006 10:31 Titel: |
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Kann mir denn niemand helfen? Die Situation ist wirklich dringend.
MfG n0xi |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 23.Apr 2006 11:15 Titel: |
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| Zu versteuern ist in D (Welteinkommensprinzip) nach den deutschen Steuergesetzen. "Vergißt" man diese Einkünfte aus CH anzugeben, so erfüllt dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 23.Apr 2006 11:17 Titel: |
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Kann es sein, Sie haben gar kein Depot in der Schweiz? Wenn Sie es wirklich dort haben, warum besprechen Sie diese Fragen nicht mit Ihrem schweizer Banker?
...Merkwürdig! |
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n0xi Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 23.Apr 2006 15:30 Titel: |
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@siggi_siggi_siggi
Hallo und erstmal vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin erst seit kurzem Kunde einer schweizer Bank und die ist auch nicht für ihre intensive Kundenbeziehung bekannt. Außerdem hatte ich die Befürchtung das der Sachbearbeiter Fragen in diese Richtung als Unseriös und somit als Kündigungsgrund erachten könnte.
Was würde es konkret bedeuten wenn ich vergessen würde meine Gewinne aus Dividenden und dem Verkauf von Wertpapieren zu Erwähnen? Wäre das schweizer FA so zuvorkommend dies für mich zu übernehmen?
Vielen Dank nochmals für Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen,
n0xi |
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timmhh Newbie
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 25.Apr 2006 14:37 Titel: |
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Soweit ich informiert bin, nimmt die Schwiz nicht am EU Datenaustausch
teil, genauso wie zB. Österreich, es erfolgen also keine Kontrollmitteilungen nach Deutschland. Die ist aufgrund des Bankgeheimnissen in der Schweiz auch rechtlich nicht möglich.
Im Gegenzug werden von Zinserlösen zur Zeit 15 % später bis 35 %
einbehalten.
Aus diesen Beträgen werden ohne den Namen des Kontoinhabers zu
nennen 75 % an den Deutschen Staat abgeführt. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 25.Apr 2006 16:47 Titel: |
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@timmhh
Das ist korrekt, gilt aber nur Zinseinkünfte. Dividenen und Verkaufserlöse werden davon nicht erfaßt.
@n0xi
Das schweizer FA hilft hier nicht irgendwelche Steuerhinterziehungen durch Vergesslichkeit zu vermeiden |
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n0xi Newbie
Anmeldungsdatum: 26.03.2006 Beiträge: 16
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Verfasst am: 25.Apr 2006 17:59 Titel: |
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@timmhh, @siggi_siggi_siggi
Vielen Dank für Ihre kompetenten Antworten,
Mit freundlichsten Grüßen,
n0xi |
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