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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 12.Jul 2005 9:48 Titel: EUGH - Deutsche Steuergesetze versenkt |
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Deutsche Steuern sind in vielen Punkten EU-widrig.
Unternehmen, die es stört, dass sich unser Steuergesetzgeber selbst nicht an die Vorschriften hält, aber Vorschriftentreue von seinen Steuerzahlern verlangt, können über den Umzug nach Ungarn nachdenken.
Ob die EU eine gute Verfassung bekommen wird, ist aktuell sehr fraglich - dass sie aktuell in keiner guten Verfassung ist, ist klar. Trotzdem, das EU-Recht gibt es noch, es wird auch nicht von selbst verschwinden und es sorgt bei Unternehmenssteuern für immmer neue Überraschungen.
Ein Gericht, das zunehmend daran Gefallen findet, Regelungen des deutschen Steuerrechts zu versenken, ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Verstoßen Gesetze - und dazu gehören auch Steuergesetze - gegen Europarecht und bekommt das Gericht sie zur Entscheidung, kassiert es diese Gesetze ein und damit gelten sie nicht mehr für die Gegenwart, die Zukunft und auch nicht für die Vergangenheit.
Steuern, die aufgrund solcher Gesetze erhoben wurden, sind zurückzuzahlen, wenn die Steuerverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Manchmal sind auch neue Steuererstattungen zu gewähren. Steuerpflichtige bekommen daher immer öfter Lust, Verstößen unserer Steuergesetze gegen Europarecht nachzugehen und in Berlin macht sich Nervosität breit.
Unruhe in Berlin
Die Steuer, bei der Europarecht detailliert vorgibt, was läuft und was nicht, ist die Umsatzsteuer. Ähnlich harmonisiert - wenngleich nicht immer harmonisch - geht es bei Zöllen zu.
Hier waren daher lange Zeit die Spielwiesen des Europagerichts, soweit es um Abgaben ging. In Europa so gut wie gar nicht harmonisiert sind die "direkten" Steuern: Steuern auf Einkommen, Gewinne und auch Vermögen.
Gerade in diesem Bereich ist Gerichten aufgefallen, dass in Europa einiges im Argen liegt. In der EU gilt verbindlich die Regel, dass die Staaten europäische Grundfreiheiten achten müssen. Hierzu zählen die Niederlassungsfreiheit - Unternehmen und Bürger dürfen nicht zu sehr daran gehindert werden, in anderen EU-Mitgliedsstaaten tätig zu werden oder dahin auszuwandern - und auch die Kapitalverkehrsfreiheit - jeder Bürger soll innerhalb der EU investieren dürfen, ohne dass die Einzelstaaten dies durch ihre Gesetze über Gebühr erschweren.
Deutschland: Platz 1 auf der Sünderbank
Nach und nach wird klar, dass es in diversen EU-Staaten diverse eben "nicht harmonisierte" Steuerregeln gab und gibt, die grenzüberschreitende Investitionen oder den Umzug von Menschen und Unternehmen von einem EU-Staat in einen anderen mit so saftigen Steuerfolgen versehen, dass Verstöße gegen Europarecht vorliegen. Immer mehr Fälle, bei denen es um solche Steuerregeln geht, finden ihren Weg vor den Europäischen Gerichtshof und immer mehr nationale Steuergesetze werden vom Europäischen Gerichtshof kassiert.
Und wer sitzt in dieser Disziplin auf der EU-Sünderbank ganz vorne? Kaum überraschend: Deutschland! Von 20 Verfahren zu direkten Steuern, die Ende 2004 beim Europäischen Gerichtshof anhängig waren, richteten sich 9 gegen Deutschland.
Weit abgeschlagen folgen die Niederlande mit 4, dann Großbritannien mit 3 Fällen, alle übrigen Klagen richten sich gegen Einzeltäter. Liegt dies daran, dass Deutsche in Sachen Steuern ein Volk von Prozesshanseln sind? Wahrscheinlich nicht.
Mehr als die Hälfte der gegen Deutschland gerichteten Verfahren betrifft Ausländer, die Kummer mit unseren Finanzämtern haben. Der Trend ist im Übrigen ungebrochen. Es kommen laufend Verfahren hinzu. Die Fälle werden auch nicht von notorischen Steuerquerulanten vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Es sind hiesige Finanzgerichte und unsere oberste Steuerinstanz, der Bundesfinanzhof, bei denen hoch qualifizierte Juristen zu vielen unserer Vorschriften heftige Europa-Bauchschmerzen bekommen und die Akten nach Luxemburg schicken.
Deutsche Steuerexperten sind der Auffassung, dass aktuell 40 bis 50 Regelungen zu unseren direkten Steuern gegen Europarecht verstoßen. Angesichts unserer 218 Steuergesetze zuzüglich 87 Rechtsverordnungen mit ungezählten Paragraphen mag das harmlos klingen. Beim Blick auf einige der Kandidaten im Visier des Europäischen Gerichtshofs wird aber deutlich, dass hier ganz schöne Löcher in das deutsche Steuersystem geschossen werden könnten. Dies betrifft die
- Steuerliche Berücksichtigung von im Ausland erzielten Verlusten deutscher Unternehmen in den verschiedensten Facetten
- Besteuerung von Gesellschaften beim Wegzug ins Ausland
- Anrechnung von ausländischen Steuern auf inländische Steuern und vieles mehr.
Selbst wenn Deutschland nicht vorm Europa-Kadi steht, kann es hier krachen. In vielen Fällen, in denen es gegen andere EU-Staaaten geht, haben wir nämlich ähnliche Regeln, die dann auch reif für den Müll sind.
Quelle: Manager-Magazin / Autor: Justus Fischer-Zernin |
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charmingwolf Specialist
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 162 Wohnort: Cannes
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Verfasst am: 13.Jul 2005 18:13 Titel: |
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Vor einiger Zeit habe ich bereits berichtet, dass der franz. Fisc regelmässig vor dem EUgerichtshof verliert. Nun hat Frankreich sich an die Unschuldvermutung auch auf dem Sektor der Finanzen angeglichen .
Vorbei also die Bankkontenblockierung/Pfändung aus heiterem Himmel.
(Macht immer einen guten Eindruck beim Banker, zumal wenn Sie Kredite am laufen haben).
Vorbei die Pfändungen Ihrer Rechnungen bei den Kunden. Ihre Vertrauenswürdigkeit als Zulieferer wird damit doch ein wenig ramponiert.
Dann die Position des Fisc: zahlen Sie erst einmal, dann sehen wir weiter.
Beispiel: ein Freund verkaufte sein Hôtel und eröffnet in Cannes einen anderen Betrieb. Das Finanzamt pfändet von der erzielten Verkaufssumme 500.000frs. unter dem Vorwand er könne ja Steuerschulden haben.
Sein Steuerprüfer war formell, er schuldete nicht einen Centimes.
Nach etlichem hin und her erhält mein Freund einen Steuerbescheid über 30.000Frs ohne Angabe um welche Steuer es sich handelt. Die neue Affaire lief nicht so wie erwartet und Geld wurde dringend gebraucht, deshalb musste diese Steuernachzahlung akzeptiert werden, sonst wären seine 500.000Frs. bis zu einer endgültigen Entscheidung blockiert geblieben.
Deshalb sollte jeder Steuerzahler beim leisesten Verdacht vor den Kadi ziehen, so er kann............ er hilft nicht nur sich , er hilft auch Anderen.
Wolfgang |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3930
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Verfasst am: 23.Sep 2008 17:11 Titel: |
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| Zitat: |
Zypries fordert von Europäischem Gerichtshof mehr Zurückhaltung
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat die oft weitreichende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als politisches Problem bezeichnet. Damit müssten sich die Mitgliedstaaten auseinandersetzen, sagte die Ministerin der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» am 23.09.2008. Zugleich forderte sie die Luxemburger Richter zu mehr Zurückhaltung auf. «Der EuGH hat eine erhebliche Gestaltungsmacht, die nicht dazu genutzt werden sollte, der Kommission Kompetenzen zuzuschreiben, die sie nach den Verträgen nicht hat, etwa im Strafrecht», so die Ministerin
Quelle und Mehr >> Beck-aktuell
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