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sumsi Newbie
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 30.Mai 2006 13:47 Titel: Ebenfalls Doppelbesteuerungsabkommen |
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Hallo,
hab so eine ähnliche Frage.
Mein Mann kann in Dänemark einen Job auf selbstständiger Basis bekommen.
Er würde immer Yachten von DK nach Bayern hin und herfahren.
Wohnen werden wir in Bayern.
Wie sieht das dann mit den Steuern aus??
Für welches Land muß er Steuern zahlen??
Oder gar für Beide??? *help*
Vielen Dank  |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 394
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Verfasst am: 30.Mai 2006 15:06 Titel: |
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Wenn Sie in D wohnen und dort das Gewerbe anmeldet haben, dann zahlen Sie in D Steuern, da sich wohl in D der Punkt der geschäftlichen Leitung befindet, wahrscheinlich auch Ihr Büro = feste Einrichtung = Betriebsstätte. (Dürfte doch auch günstiger für Sie sein, als in Dänemark Steuern zu zahlen.)
Gruß
Siggi |
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sumsi Newbie
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 30.Mai 2006 20:30 Titel: |
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Vielen Dank.
Ja er wird in D das Gewerbe anmelden.
Nur die Firma für die er als Sub. arbeitet ist in DK. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 394
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Verfasst am: 31.Mai 2006 7:11 Titel: |
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Das ist unerheblich wo sich der Auftraggeber befindet. Wichtig ist, wo ihr Unternehmen eine Betriebsstätte hat.
Gruß
Siggi |
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sumsi Newbie
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 5
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Verfasst am: 31.Mai 2006 12:10 Titel: |
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Ja super. Dann steht Dem nichts mehr im Wege.
Danke Dir |
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