Verfasst am: 14.Aug 2006 18:44 Titel: Eigentümergemeinschaft kann Dienstleistungen absetzen
Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind auch dann möglich, wenn die Auftragsvergabe durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder einen Verwalter erfolgt. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor. (Az.: 13 K 262/04)
Im verhandelten Fall machten Wohnungseigentümer in ihrer Steuererklärung Kosten in Höhe von rund 400 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Dies waren die auf ihr Wohnungseigentum entfallenden anteiligen Kosten für Hausreinigung und Gartenpflege. Das Finanzamt wollte diese Kosten jedoch nicht anerkennen. Es vertrat die Ansicht, dass ein Abzug nur dann möglich sei, wenn der Auftrag nicht wie hier von der Eigentümergemeinschaft, sondern vom Wohnungseigentümer selbst erteilt werde.
Das Finanzgericht vertrat eine andere Ansicht. Sehr wohl sei die Steuerermäßigung zu gewähren. Dem Wortlaut eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums sei nicht zu entnehmen, dass nur Privatpersonen und nicht auch eine Eigentümergemeinschaft oder deren Verwalter entsprechende Aufträge erteilen könnten. Sinn und Zweck der steuerlichen Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen sei es, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Es gebe keine Rechtfertigung, Wohnungseigentumsgemeinschaften von der Steuerermäßigung allgemein auszuschließen, argumentierten die Richter.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.