Verfasst am: 3.Jan 2008 21:55 Titel: Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren..
Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, wenn er den Wagen auch für geschäftliche Fahrten nutzt.
Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz bekräftigt. Es wies damit die Klage eines freiberuflichen Steuerberaters ab und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
Nur für Radios in Fahrzeugen, die ausschließlich privat genutzt würden, fielen keine Rundfunkgebühren an
(Az.: 7 A 10913/07.OVG).
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