Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005 (EStR 2005) (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2008 - EStÄR 2008) veröffentlicht.
Die Einkommensteuer-Richtlinien stellen Weisungen an die Finanzbehörden dar. Sie dienen der einheitlichen Anwendung des Einkommensteuerrechts, der Vermeidung unbilliger Härten und der Verwaltungsvereinfachung.
Erstmalige Anwendbarkeit der EStÄR 2008:
Die geänderten Einkommensteuer-Richtlinien sind für die Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden. Sie gelten auch für frühere Veranlagungszeiträume, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.
PM BMF
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