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balitsch Newbie
Anmeldungsdatum: 06.11.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 11.Dez 2005 18:08 Titel: Einkommensteuer-Erklärung unterhalb des Grundfreibetrages? |
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Hallo,ich bin ein Student ohne eigenem Einkommen,der dieses Jahr seine Ersparnisse dafür eingesetzt hat,ein paar Aktien zu handeln.
Natürlich bin ich mit den Spekulationsgewinnen unterhalb des Grundfreibetrages von 7664 Euro geblieben.
1.Brauche ich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung oder besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuer-Erklärung,solange der Gesamtbetrag der Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages liegt?
2.Angenommen,ich würde in Zukunft mit einem Teil des Geldes bei HYIP´s mitmachen,zum Beispiel bei einigen 10 Dollar überweisen und von manchen dann monatlich Zinsen erhalten.Müßte ich diese Zinsen dann in jedem Fall versteuern?Oder bräuchte ich das nicht,solange ich weiterhin unter dem Grundfreitbetrag bleibe?
Vielen Dank im Voraus für Antwort(en)! |
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Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.Dez 2005 13:35 Titel: |
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Hallo, balitsch,
die Nichtveranlagungsbescheinigung wird nur für die Zinsabschlagsteuer benötigt.
Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht (grob vereinfacht), wenn die Einkünfte mit Ausnahme der Lohneinkünfte höher als € 410 sind.
In der Praxis gibt aber kaum einer eine Steuererklärung ab.
Was passiert, wenn er "erwischt" wird?
Aufforderung des FA zur Abgabe der Steuererklärungen - evtl. sogar für 10 Jahre zurück.
Wenn dann festgestellt wird, dass keine Steuern angefallen sind, passiert i.d.R. gar nix.
Was ist HYIP´s ?
Studenten haben vielleicht Sorgen!  |
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