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Einspruch gegen Steuerbescheide

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6461

BeitragVerfasst am: 24.Apr 2007 19:39    Titel: Einspruch gegen Steuerbescheide Antworten mit Zitat

Finanzbeamte streichen wieder zahlreiche Steuervorteile – viele davon zu Unrecht. Mit der richtigen Reaktion auf den Steuerbescheid wahren sich Steuerzahler die Chance auf hohe Rückzahlungen.

Der Kämmerer der Stadt Aalen ließ es gleich krachen: Da dessen Einspruch gegen die geforderte Grundsteuer ungültig sei, schrieb er einem Hausbesitzer, könne die Kommune einen "kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid" schicken – es sei denn, der Mann ziehe seinen Protest schnell zurück. Motto: Wer nicht spurt, muss zahlen.

Der Hausbesitzer hatte wie Tausende andere im vergangenen Jahr sicherheitshalber Einspruch gegen die Grundsteuer eingelegt, nachdem ein anderer Steuerzahler deshalb vors Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gezogen war. Die Abgabe sei eine verfassungswidrige Substanzsteuer, argumentierte der Aalener. Doch so wie er verirrten sich viele Grundsteuerwiderständler im Zuständigkeits-Wirrwarr und schickten ihren Protest an die Kommune statt ans Finanzamt. Lange grämen mussten sie sich über ihre abgebügelten Einsprüche nicht – das BVerfG wies die Klage inzwischen ab.

Durch falsche oder verspätete Einsprüche verschenken die Deutschen Jahr für Jahr hohe Summen. Denn wenn die einmonatige Einspruchsfrist erst mal abgelaufen ist, bleibt das Geld endgültig beim Fiskus, auch wenn der Steuerzahler im Recht ist. Dabei stehen die Chancen auf Widerstand gut: Zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich, so der Bund der Steuerzahler. Überlastete oder übermotivierte Beamte streichen immer wieder voreilig Steuervorteile. Mit guten Argumenten können Betroffene trotzdem ihr Recht durchsetzen.

Selbst wenn sich die Beamten an die Buchstaben des Gesetzes halten, sind sie oft im Unrecht. Dutzende Steuervorschriften stehen beim Bundesfinanzhof (BFH) und beim BVerfG auf dem Prüfstand. Sie werden womöglich bald gekippt. "In vielen Fällen werden nur die Steuerzahler Geld zurückbekommen, die Einspruch eingelegt haben", warnt Heiner Röttger, Steuerberater.

Mit Argusaugen sollten Eltern, Studenten und junge Arbeitnehmer ihre Steuerbescheide prüfen. Gerade sie schneiden beim fiskalischen Streichkonzert schlecht ab. In zahlreichen Verfahren müssen oberste Gerichte demnächst entscheiden, ob die Finanzämter deutlich höhere Steuervorteile gewähren müssen. Für die Bürger geht es jeweils um Tausende Euro, für Bundesfinanzminister Peer Steinbrück um Milliarden.

(...) Die gute Nachricht für schnelle Naturen: Wer die Steuererklärung bereits abgegeben hat und jetzt erfährt, dass ihm womöglich höhere Steuervorteile zustehen, kann immer noch reagieren. "Auch wenn das Finanzamt die Erklärung komplett durchgewinkt hat, dürfen Steuerzahler noch Einspruch einlegen", sagt Röttger. So können Vergessliche nachträglich Vorteile einfordern. Die Chance auf eine Rückzahlung wahrt nur, wer beim Einspruch die formalen Vorschriften einhält. Wer die Einspruchsfrist von einem Monat "ab Zugang" verpasst, hat Pech gehabt. Als Zugangstag gilt das Datum des Steuerbescheids plus drei Tage. Wird es knapp, kann auch per Fax widersprochen werden. Den Sendebeleg sollten Sie allerdings aufbewahren.

Quelle: Mehr Informationen hier
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