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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 8.Okt 2006 6:24 Titel: Einspruch gegen einen Steuerbescheid |
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Wer gegen einen Steuerbescheid per Telefax Einspruch einlegt, sollte den Sendebericht aufbewahren. Kommt es hart auf hart, muss der Steuerpflichtige beweisen, dass er den Einspruch rechtzeitig zugefaxt hat.
Als Nachweis ungeeignet ist die Monatsabrechnung der Telekom. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Die Rechnung mit Einzelverbindungsnachweis belege nur, dass an jenem Tag von dem Anschluss des Steuerpflichtigen eine Verbindung zu der Zielnummer hergestellt worden sei, und sie weise die Dauer der Verbindung aus, lasse aber keinen Rückschluss auf die fehlerfreie Übermittlung des Schriftstücks zu (Az.: 3 K 2576/03). |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 20.Okt 2006 9:56 Titel: UUps |
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genauso hatte ich das in der letzten Zeit gehandhabt.
Statt Einschreiben , was ja auch nicht beweist das nicht ein leeres Blatt Papier im Umschlag war, hatte ich auf der Faxvorlage Datum und Uhrzeit des Faxvorganges notiert um per Einzelverbindungsnachweis beweisen zu können, dass ich ein Fax geschickt habe.
Werde nun wieder dazu übergehen einen Sendebericht auszudrucken .
Hatl Jemand Erfahrungen damit, wie man ein Fax per Internet beweisen kann ? Ich bekomme wenn ich per GMX faxe ja auch einen Betrag berechnet . Kann ich mich darauf verlassen, dass wenn der Betrag berechnet wurde auch das Fax FEHLERFREI beweisbar versandt wurde ?
Grüsse JOJO
Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
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