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Einzelunternehmen - was will das Finanzamt am Jahresende?

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jo_41
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Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 25
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BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 19:29    Titel: Einzelunternehmen - was will das Finanzamt am Jahresende? Antworten mit Zitat

Ich habe ein Einzelunternehmen und betreibe es nebenbei. Was ist am Jahresende bei Abgabe meiner Steuererklärung zu beachten?

Muss ich meine Geschäftsvorgänge nur ordnungsgemäß verbuchen lassen oder muss irgendein Abschluss erfolgen?

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P.Wilhelm
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Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 19:40    Titel: Re: Einzelunternehmen - was will das Finanzamt am Jahresende Antworten mit Zitat

Die Antwort so knapp wie Ihre Angaben...

EÜR oder Bilanz!

FG PW

jo_41 hat folgendes geschrieben::
Ich habe ein Einzelunternehmen und betreibe es nebenbei. Was ist am Jahresende bei Abgabe meiner Steuererklärung zu beachten?

Muss ich meine Geschäftsvorgänge nur ordnungsgemäß verbuchen lassen oder muss irgendein Abschluss erfolgen?

Bin über jeden Beitrag dankbar
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jo_41
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 25
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

danke, das Unternehmen setzt ca. 100T€ um.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

jo_41 hat folgendes geschrieben::
danke, das Unternehmen setzt ca. 100T€ um.

aha!

Und der Gewinn ist > oder < 30.000,--?

Muß man Euch denn alles aus der Nase ziehen...

Es gilt, die Grenzen des § 141 AO zu beachten:

http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p141.html

Es handelt sich bei der Umsatz- und Gewinngröße um eine ODER-Bestimmung, gültig für Gewerbetriebe. Freiberufler dagegen können grundsätzlich eine (die vereinfachte Form!) EÜR abgeben.

Liegen Sie in einer der beiden Größen über den Werten, dann ist (bei Gewerbebetrieb) Bilanz angesagt, anderenfalls reicht eine EÜR!

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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jo_41
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 25
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

sorry,
ca. 20T€ Gewinn, es ist ein Handelsunternehmen.

Danke für die Info.

Ich habe jetzt die Steuererklärung 2005 abgegeben ohen Angaben zum Gewerbe zu machen.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja putzig...

jo_41 hat folgendes geschrieben::
sorry,
ca. 20T€ Gewinn, es ist ein Handelsunternehmen.

Danke für die Info.

Ich habe jetzt die Steuererklärung 2005 abgegeben ohen Angaben zum Gewerbe zu machen.

Ein Handelsunternehmen ist immer Gewerbebetrieb!

Demzufolge hätten Sie die Anlage GSE abgeben müssen, wonach klar ist, daß es sich bei Ausfüllung der Seite 1 eben um Einkünfte aus Gewerbebtrieb handelt, bzw. bei Ausfüllung der Seite 2 eben um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit handelt...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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Entertainment
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.März 2006 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das FA erinnert einen ja immer an fehlende Unterlagen. G+V ist notwendig.
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cash-flow
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Entertainment hat folgendes geschrieben::
G+V ist notwendig.


joho, bei "Bilanzierung" - wie PW schon geschrieben hat. Zu einer "Bilanz" gehört nunmal auch 'ne GuV... und wenn jemand in diesem Zusammenhang Bilanz schreibt, meint er zumeist alles weitere dazugehörige...

Und eine EÜR ist nunmal die "GuV des kleinen Mannes"...

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