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Einzelunternehmung aufgelöst

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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2006 13:24    Titel: Einzelunternehmung aufgelöst Antworten mit Zitat

Hallo !

Was passiert wenn wir unsere Einzelunternehmung auflösen. Umsatz ca 250000.- bis 300000.-€ im Jahr.

Kommt dann das Finanzamt und möchte gleich einen Batzen Geld.

Wir möchten unseren Wohnsitz ins Ausland verlagern und dort eine ausländische GmbH gründen.

Gruss Joschi
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 1.Jul 2006 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Worauf besitzt sich Ihre Frage: Auf die so genannte Wegzugsbesteuerung? Die gibt es nur für Anteile an Kapitalgesellschaften.
Gruß
Siggi
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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2006 7:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi,

meine Frage zielt auf die steuerlichen Konsequenzen wenn man ein Einzelunternehmen abmeldet.
Ich befürchte dass wenn wir unser Einzelunternehmen auflösen und aus Deutschland wegziehen würden sofort das FA dasteht und vielleicht in kürzester Zeit die offenen Steuern haben möchte.
Das wäre nicht so günstig und in diesem Fall wäre es für uns besser das Einzelunternehmen bestehen zu lassen und die Umsätz herunterzufahren.
Ich glaube hier im Forum mal den Begriff Entwirrungssteuer oder so ähnlich gelesen zu haben. Bezog sich aber wahrscheinlich auf eine GmbH.
Da ich als fleisiger Leser des Forums, doch schon ein bißchen besser über die Phantasie informiert bin, die das FA entwickelt um an die Steuern seiner Bürger zu kommen, würde es mich wundern wenn es bei einer Auflösung eines Einzelunternehmens anders wäre.

Gruss Joschi
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2006 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joschi,

Zitat:
Entwirrungssteuer

es war wahrscheinlich die "Entstrickungsbesteuerung" gemeint, korrekt die bezieht sich nur auf GmbH Anteile, aber auch das Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens muss aufgelöst werden. Nachzulesen hier:
http://www.prof-bader.de/pdf/steuertip3801.pdf

Zitat:
sofort das FA dasteht und vielleicht in kürzester Zeit die offenen Steuern haben möchte

Davon würde ich auch ausgehen. Sogar den Reisepass wird bei Steuerrückständen entzogen, wenn klar ist, dass die betreffende Person auswandern will. Nachzulesen hier:
http://www-gomopa.net/Finanzforum/Offshore-Living/Auswandern-ohne-Reisepass.html

Code:
Umsätze herunterfahren

Gute Idee, aber wie soll das in der Praxis funktionieren? Im Ausland werden derweil ja dann schon die Umsätze hochgefahren und in Deutschland besteht ja noch unbeschränkte Steuerpflicht oder? Das schlichte Verschweigen der Auslandseinkünfte ist dann Steuerhinterziehung. Also da stelle ich mir eine legale Lösung nicht ganz einfach vor.

Gruß
Siggi
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Joschi2006
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2006 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi,

vielen Dank für Deine Hinweise.
Das hilft einem wirklich weiter.
Bevor ich dieses Forum fand, sah ich die ganze Sache doch sehr blauäugig.
Jetzt bleibt mir echt die Spucke weck, wie leicht man einen Fehler machen kann und das FA einem die Luft abdreht.

Hier hätte ich noch eine grundlegende und für mich sehr entscheidende Frage. Vielleicht könntest Du mir sehr weiterhelfen und mir Deine Meinung hierzu kund tun.

Das Einzelunternehmen läuft auf meine Frau.
Wenn ich jetzt ins Ausland ziehe und dort eine Firma gründe und für tatsächlich erfolgte Leistungen ein Rechnung stelle (Korrekte nachvollziehbare Verrechnungspreise) sinkt der Umsatz des Deutschen Unternehmens. Dafür erziele ich mit der ausländischen Unternehmung Umsätze.
Da zumindest ein Teil meiner Familie noch vorübergehend in Deutschland wohnt muß ich meine Steuer in Deutschland bezahlen.

Wird mir der Steuerbescheid im Ausland zugestellt. ?

Wie verhält sich Deiner Meinung das FA wenn Sie mitbekommt, dass ich im Ausland eine Firma habe und mit dem Unternehmen meiner Frau Geschäfte mache ich aber leider noch Steuerschulden beim FA habe.
Verschweigen darf ich mein Auslandseinkommen ja nicht. (sonst große Probleme (

Wann bekommt das FA die Verstrickung meines Unternehmens mit dem meiner Frau mit.

Gibt es aus diesem Aspekt heraus einen Zeitpunkt der für eine ausländische Firmengründung besonders geeignet ist.
Vielleicht der 01.01.2007 weil hier ein neues Steuerjahr beginnt und ich ein Jahr hätte um meine Angelegenheiten zu ordnen.

Jetzt sind es doch mehr als eine Frage geworden. Es wäre echt Klasse wenn Du dir die Zeit nehmen würdest und darauf antwortest.
Es ist echt ein harter Kampf wenn man Schulden beim FA hat aber dennoch versucht was aufzubauen.


Gruss Joschi
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 290
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2006 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Auflösung kostet doch nur dann richtig Geld, wenn stille Reserven aufgelöst werden müssen.

Fragen Sie Ihren Steuerberater und gehen dann ins Ausland oder zu Ihrem Arzt und Apotheker.

Gruß

Cob
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2006 8:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joschi,

Zitat:
Wird mir der Steuerbescheid im Ausland zugestellt. ?

Einfach als Adresse, an die der Bescheid gesendet werden soll, die gemeinsame eheliche Wohnung oder die des Steuerberaters angeben.

Zitat:
Wann bekommt das FA die Verstrickung meines Unternehmens mit dem meiner Frau mit.

Bei der nächsten Steuerprüfung. (Umsatzsteueraussenprüfungen bedürfen ggf. keiner besonderen vorherigen Ankündung.)

Zitat:
Gibt es aus diesem Aspekt heraus einen Zeitpunkt der für eine ausländische Firmengründung besonders geeignet ist.

Wenn im Ausland ein vom Wirtschaftsjahr abweichendes Kalendarjahr möglich ist, dann kann dies auch Sinn machen. Somit können dann Gewinne zwischen den Unternehmen verschoben werden, ohne unmittelbar steuerliche Folgen auszulösen. So etwas kann man aber schlecht allgemein beantworten ohne die Hintergründe zu kennen. Am besten zu einem guten Steuerberater gehen (ich bin keiner).

Insgesamt ist die Konstruktion mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen Eheleuten nicht ohne Brisanz. Auch daran denken, dass das FA ggf. in Frage stellt, ob Du wirklich Deinen Lebensmittelpunkt im Ausland hast (ggf. Tagebuch führen), die Leistungen wirklich erbracht wurden (Lieferscheine dürften als Nachweis nicht ausreichen), etc. Hier muss ein Berater gesucht werden, der Erfahrungen in diesem Bereich hat. Der "Dorfsteuerberater" reicht hier nicht aus. Mach Dich auf saftige Preise gefaßt (200 Euro/Stunde und mehr).

Gruß
Siggi
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siggi_siggi_siggi
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 15.11.2003
Beiträge: 411
Wohnort: Autonome Republik Krim

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:
Zitat:
Wenn ich jetzt ins Ausland ziehe und dort eine Firma gründe und für tatsächlich erfolgte Leistungen ein Rechnung stelle (Korrekte nachvollziehbare Verrechnungspreise) sinkt der Umsatz des Deutschen Unternehmens

Das ist keine gute Idee. Besser: Firma A in Deutschland bedient eine Gruppe Kunden, Firma B im Ausland eine andere Gruppe. Immer mehr Kunden werden dann von Gruppe A nach Gruppe B verlagert. Damit hat man den ganzen Ärger mit Verrechnungspreisen nicht und das FA in D erhält somit nicht bei der Betriebsprüfung von Firma A sofort Kenntnis von den Aktivitäten hinter den Kulissen. Offizielle Erklärung: Es geht wirtschaftlich immer schlechter.
Gruß
Siggi
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