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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6457
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Verfasst am: 15.Okt 2006 15:11 Titel: Erbschaft: Zinsen bis zum Tod |
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Eine Frau hatte dem Finanzamt Kapitalerträge verschwiegen, ihre Erben mussten nach ihrem Tod deshalb Steuern nachzahlen. Die Nachzahlung durften sie vom Erbe abziehen, weshalb deutlich weniger Erbschaftsteuer fällig war.
Allerdings weigerte sich das Finanzamt, auch die gezahlten Verzugszinsen von 37 000 Euro komplett abzuziehen. Zu Recht, entschied das Finanzgericht Hamburg (4 K 3051/04). Erben dürften nur Verzugszinsen abziehen, die bis zum Tod des Erblassers entstanden waren. Zinsen für weitere Verspätungen seien nicht abziehbar. Die Erben hatten die Steuerschuld erst eineinhalb Jahre nach dem Tod der Frau beglichen.
(WiWo) |
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