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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6272
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Verfasst am: 7.Aug 2006 15:16 Titel: Erbschaftssteuer-Wie Eltern intelligent schenken können |
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In wenigen Monaten wird die Erbschaftsteuer auf Immobilien deutlich erhöht. Eltern, die jetzt Vermögen übertragen, können ihren Kindern viel Geld sparen.
235 Milliarden Euro werden allein in diesem Jahr in Deutschland vererbt und verschenkt, und kaum ist die Schenkung zu Lebzeiten vollzogen oder das Testament des Verblichenen verlesen, folgen oft erbitterte Auseinandersetzungen. Selten, weil sich die Beschenkten als undankbare Gören erweisen; ständig, weil die Erben sich untereinander ums Tafelsilber streiten.
Der Ärger nimmt zu, schon weil das zu verteilende Privatvermögen der Deutschen rapide wächst: von derzeit 10 Billionen auf rund 14 Billionen Euro im Jahr 2015. Von diesem Kuchen möchte sich auch der Finanzminister ein größeres Stück abschneiden. Dazu muss er nicht einmal aktiv werden, vermutlich hilft ihm das Bundesverfassungsgericht. Die Richter wollen "im vierten Quartal" die jahrzehntelang diskutierte Frage beantworten, ob es mit der Verfassung im Einklang steht, dass Immobilienerben im Schnitt nur 70 Prozent des Marktwerts ihres Erbes versteuern müssen, während die Empfänger von Wertpapieren und Sparkonten den aktuellen Wert komplett zu Grunde legen müssen.
Kaum einer zweifelt noch an der Antwort: "Das Ergebnis des Verfahrens ist absehbar", meint Klaus Fella, Steueranwalt der Kanzlei FSR in Erlangen, die Verfassungshüter werden das jetzt noch gültige Erbrecht kippen. Die Regierung hat bereits angekündigt, zum Jahreswechsel die Regeln zu ändern. Und das wohl schon rückwirkend zum Tag der Urteilsverkündung. Rückwirkend, dürfen die das? Ja, die dürfen das. Sobald das Urteil raus ist, muss jeder damit rechnen, dass sich die Regeln ändern. Juristen sagen: Ab dann gilt kein Vertrauensschutz mehr, niemand kann sich mehr darauf berufen, auf das bestehende Recht vertraut zu haben.
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