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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7232
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Verfasst am: 26.Jul 2008 19:11 Titel: FG zu Kinder-Depotkonten |
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Legen Eltern für ihre Kinder Depotkonten an, müssen sie dennoch damit rechnen, dass damit erzielte Kapitalerträge zu versteuern sind.
Obwohl Kapitalerträge auf dem Konto der volljährigen Tochter erzielt wurden, mussten diese die Eltern einer jungen Frau versteuern. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
(Az.: 5 K 2200/05)
Im Wesentlichen stützte das Neustädter Gericht seine Entscheidung darauf, dass die Vollmacht der Eltern über das Konto bestehen blieb, auch nachdem die Tochter volljährig geworden war. Zudem sei eine Schenkung des Geldes – und damit der Wegfall der Steuerpflicht bei den Eltern – an die Tochter nicht nachgewiesen worden, so das Gericht.
Andererseits verfügte die Tochter auch nicht über das erforderliche Eigenkapital, um die steuerpflichtigen Gewinne erwirtschaften zu können.
Dies sind - als Faustregel - die Kriterien, die eine echte Schenkung von einer fingierten Schenkung unterscheiden.
Kapitalerstragsteuer fällt an bei Zinsen aus Kontoguthaben und aus Schuldverschreibungen, auf Zinserträge und Zwischengewinne aus Investmentanteilen, auf Dividenden, auf Gewinnausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen, auf Erträge aus Genussscheinen und auf Zinsen aus Wandelanleihen etc..
Am 1. Januar 2009 wird diese Steuer durch die Abgeltungsteuer ersetzt.
Quelle: M.Preu |
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