Verfasst am: 21.Aug 2005 9:19 Titel: Fahrtkosten zum Einsatzort
Fahrtkosten zum Einsatzort
In der Steuererklärung können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale nur für den Weg zu den Arbeitsstätten geltend machen, die "fortdauernd und immer wieder aufgesucht werden". Das hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen klar gestellt.
Der Arbeitnehmer könne keine Entfernungspauschale ansetzen, wenn er an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt und unentgeltlich dorthin befördert werde. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer steuerlich aber die Fahrtkosten zum Betriebssitz geltend machen, wenn der Betrieb Sammelpunkt für die Weiterbeförderung ist.
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