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Fahrtkosten

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Chriska
Newbie


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1
Wohnort: karlsruhe

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2005 18:00    Titel: Fahrtkosten Antworten mit Zitat

Hallo

So nun zum einzelnen

1. Habe ich noch nie eine steuererklärung abgeschickt aber in diesem fall muss ich das jetzt ab sofort machen weil folgendes :

Ich habe mein Hauptwohnsitz geändert und wohne jetzt wo anders arbeite aber immer noch hier.
Kann ich da überhaupt was absetzen?Fahrtkosten oder so?Könnte ja sein das das finanzamt meint wieso ich eigentlich umgezogen bin obwohl meine arbeit hier ist.Das hat familiäre gründe.

2. habe ich schon etliche Bewerbungen geschrieben und keine arbeit an meinem jetzigen wohnort gefunden.
Versteht ihr was ich meine?
Kann ich da die fahrtkoste absetzen? Ich habe mein 2ten wohnsitz in der nähe meiner arbeit angegeben da ich da noch unter der woche bin weil ich net jedes mal jeden tag 250km hin und zurück zur arbeit fahren will/kann.

Ich wollte erstmal wissen ob man da überhaupt was zurückbekommt vielleicht über die entfernungspauschale.
etc.Ich weiss es leider nicht weil ich das noch nie gemacht habe und mich noch nie mit steuererklärungen auseinander gesetzt habe jetzt habe ich mir halt das WISO sparbuch gekauft weil bekannte sagen da würd ich bestimmt was von der steuer absetzen können.
Meine Steuernummer weiss ich leider auch noch nicht weil ich vom arbeitgeber meine lohnsteuerkarte für 2004 noch nicht erhalten habe.

Hat da jemand eine Ahnung über eine antwort würde ich mich sehr freuen.


Mfg
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Anmeldungsdatum: 30.11.2002
Beiträge: 408
Wohnort: deutschland

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2005 20:32    Titel: "lohnsteuerjahresausgleich" ist gar nicht so schwi Antworten mit Zitat

1.) du brauchst den amtlichen vordruck "einkommensteuererklärung 2004", bestehend aus "Mantelbogen" und "Anlage N", ggf. "Anlage Kinder" (1 je Kind), ggf. "Anlage VL" (wenn du vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber bekommst) und ggf. weitere Anlagen, wenn du außer Arbeitslohn noch andere Einkünfte hattest.
Die Vordrucke bekommst du entweder bei deinem Finanzamt (an der Pforte), bei deinem Einwohnermeldeamt oder hier unter "Elsterformular 2004": https://www.elster.de/elfo_down1.php .
lass dir auch die "anleitung" zur einkommensteuererklärung mitgeben oder lad sie dir hier herunter: http://www.steuerlinks.de/download/2004_Anleitung_EST_1_A.pdf

2.) was du alles als werbungskosten absetzen kannst, sagt dir (auch) das WISO-programm. noch besser ist es jedoch wahrscheinlich, du kaufst dir ein entsprechendes taschenbuch, schaust dann im stichwortverzeichnis nach, was du alles für "werbungskosten", "sonderausgaben" und "außergewöhnliche belastungen" gehabt haben könntest und absetzen darfst.

Zitat:
Kann ich da überhaupt was absetzen?Fahrtkosten oder so?Könnte ja sein das das finanzamt meint wieso ich eigentlich umgezogen bin obwohl meine arbeit hier ist.Das hat familiäre gründe. "

fahrtkosten sind absetzbar, und zwar
a) arbeitstage x entfernung zum arbeitsplatz x 0,30 €/entfernungskm
b) anzahl x familienheimfahrten x entfernung zum familienwohnsitz x 0,30 €/entfernungskm

Zitat:
habe ich schon etliche Bewerbungen geschrieben und keine arbeit an meinem jetzigen wohnort gefunden. "

die aufwendungen für deine bewerbungskosten (material, telefongespräche, fahrtkosten zu bewerbungsgesprächen, verpflegungsmehraufwand wg. bewerbungsgesprächen) kannst du absetzen. wenn du die aufwendungen nicht mehr im einzelnen nachweisen kannst, dann schätz sie. als nachweis, dass du tatsächlich aufwendungen hattest, legst du die antwortschreiben der firmen vor, bei denen du dich beworben hast (auch die absagen!).


Zitat:
Meine Steuernummer weiss ich leider auch noch nicht weil ich vom arbeitgeber meine lohnsteuerkarte für 2004 noch nicht erhalten habe.


deine persönliche steuernummer teilt dir nicht der arbeitgeber, sondern dein wohnsitzfinanzamt zu. anfangen mit dem ausfüllen der steuererklärung kannst du jetzt schon, denn was du an ausgaben hattest, weisst du ja (s.o.). die angaben auf deiner lohnsteuerkarte trägst du nach, sobald sie dir vorliegt.

viel erfolg beim ausfüllen der steuererklärung.
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