Verfasst am: 4.Apr 2007 18:11 Titel: Fehler des Steuerberaters
Unterlässt ein Steuerberater einen Einspruch gegen einen Bescheid und dem Klienten entsteht dadurch ein Schaden von ca. € 15.000 - ist die Steuerkanzlei dafür haftbar zu machen?
Auch bei fehlender bzw. unterlassener Betreuung in einem Vermittlungsverfahren, das deshalb zum Nachteil des Klienten ausging?
Der Steuerberater hatte trotz Zusage zu dem vereinbarten Termin kurzfristig abgesagt und der Klient stand alleine 2 Finanzamt-Spezialisten gegenüber?
Wer kann mir dazu verlässlichen Rat geben?
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