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Finanzbeamte und Steuerberater: Corporate-Governance-Kodex

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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
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BeitragVerfasst am: 15.Jun 2008 18:39    Titel: Finanzbeamte und Steuerberater: Corporate-Governance-Kodex Antworten mit Zitat

Teuer, ineffizient, kompliziert: Das deutsche Steuerrecht hat wahrhaft byzantinische Ausmaße angenommen.

Und immer öfter streiten sich Finanzbeamte und Steuerberater wie die Kesselflicker. In Rheinland-Pfalz soll ein neuer Verhaltenskodex das jetzt ändern.

Erstmals haben in einem Bundesland die Steuerberater mit den Finanzämtern einen Verhaltenskodex vereinbart. „Wir wollen weg von Druckversuchen aller Art, unrealistischen Zeit- und Zielvorgaben und was auch sonst immer das Verhältnis zwischen Steuerzahler und Finanzamt in der Praxis schwer belastet“, sagt der Vizepräsident der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer Josef Ludwig. Finanzminister Ingolf Deubel, der die Verwaltung vertritt, verspricht sich durch den Kodex einen wirtschaftlichen Standortvorteil.

Auslöser für das dreiseitige Papier mit den 14 auf Freiwilligkeit beruhenden Regeln waren die zunehmenden Schwierigkeiten durch die komplizierte Steuermaterie. Die komplizierten Regelungen führen in vielen Fällen praktisch dazu, dass Steuerbürger und Finanzbeamte sich nicht einigen können und als Folge oft unversöhnlich gegenüberstehen.

Das bundesweit erste Modell für einen Verhaltenskodex in Rheinland-Pfalz soll das ändern. Laut Steuerberater Ludwig hat das Regelwerk „nichts mit Vorfällen wie der Steuerhinterziehung von Ex-Postchef Klaus Zumwinkel in Liechtenstein zu tun“. Das Verhältnis zwischen Steuerverwaltung und Steuerberatern in Rheinland-Pfalz sei grundsätzlich sehr gut, sagt Ludwig,

Doch was der Kammerchef nicht sagt, aber von anderen lang gedienten Beratern hinter vorgehaltener Hand nicht bestritten wird: In allen Bundesländern streiten etliche aus ihrer Zunft „wie die Kesselflicker“ mit den Finanzbeamten, vor allem mit den Jungen in der Verwaltung.

Die Idee für das Regelwerk – ähnlich einem Corporate-Governance-Kodex für eine gute Unternehmensführung – sei bereits vor einem Jahr seitens des Finanzministeriums an die Kammer herangetragen worden, sagt Ludwig. Regelmäßige Treffen zwischen den beiden Parteien folgten, bis das Projekt Ende Mai unter Dach und Fach war.

Vorbild war ein Verhaltenskodex, den die Schweizer Steuerberater mit ihrer Verwaltung vor drei Jahren abgeschlossen haben.

Welche Fälle sorgen bisher dafür, dass der Streit eskaliert? Dass Druck meist auch Gegendruck ausgelöst? Ein häufiger Fall ist folgende Variante:

Ein Unternehmer droht, Arbeitsplätze in das von Rheinland-Pfalz aus nahe gelegene Luxemburg zu verlagern, sollte das Finanzamt bei seiner hohen Steuerforderung bleiben. Die Reaktion lässt nicht lange auf sich warten. Auf Seiten des Finanzamts wird dann mit dem Hinweis gearbeitet, man könne eine noch höhere Steuerschätzung vornehmen. Der Unternehmer solle sich schon mal auf einen langen Prozess vor dem Finanzgericht vorbereiten.

„Eine unnötige Verschärfung des Konflikts, sagt Ludwig. Keiner solle seine steuerrechtliche Position aufgeben, aber der Ton mache eben die Musik. Steuerberater und Finanzverwaltung haben sich deshalb im Kodex darauf geeinigt, dass es im Streit um die Höhe der Steuer zukünftig „keine Druckversuche mit wirtschaftlichen Konsequenzen“ mehr geben soll.

Ein zweites Beispiel, das ebenfalls viele Firmeninhaber umtreibt, lautet in der Steuerfachsprache: „Kein Wiederaufgreifen des Sachverhalts nach erfolgter Einigung über die Fallbeurteilung.“

Damit meinen die Steuerberater folgenden Vorgang: Obwohl die Abschlussbesprechung bei der Betriebsprüfung bereits erfolgt ist und sich Unternehmer und Verwaltung über die Steuerhöhe geeinigt hat, kommt der Finanzbeamte drei Wochen später mit neuen Erkenntnissen wieder durch die Tür. Der Streit beginnt erneut, der mit Mühe geschlossene Deal ist wertlos. Der Kodex fordert eine Art Vertragstreue, die es rechtlich natürlich nicht gibt.

Ein weiterer Fall, der Steuerberater regelmäßig auf die Palme treibt: Der Steuerberater legt gegen einen Bescheid Einspruch ein. Nach sechs Monaten kommt vom Finanzamt endlich eine Antwort, in der noch eine Rückfrage steht. Die muss dann innerhalb kürzester Zeit beantwortet werden.

Der Kodex kritisiert hier „unrealistische Zeit- und Zielvorgaben“ und verpflichtet beide Seiten, die Kapazitäten und Möglichkeiten der anderen Seite zu berücksichtigen.

Die Steuerberaterkammern in anderen Bundesländern reagierten auf den Verhaltenskodex unterschiedlich. Vor allem aus Hessen kam die Befürchtung, bei den Mandanten würde der Eindruck entstehen, Berater und Finanzamt würden die Steuerbescheide ausklüngeln. Die Rheinland-Pfälzer sehen das nicht so, setzten laut Ludwig auf „effizienteres Arbeiten“ und „verbessertes Risikomanagement“. Obwohl die Vereinbarung keine rechtliche Bindung habe, könnten sich Berater und Finanzamt auf das Papier berufen, sagt Ludwig.

Finanzminister Ingolf Deubel sieht das ähnlich und erwartet einen Standortvorteil im Steuerwettbewerb: „Die Beteiligten setzten damit bundesweit Maßstäbe,“ sagt Deubel und hofft auf neue zahlungskräftige Kundschaft.
Quelle: T.Sigmund
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