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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 11.Apr 2005 6:50 Titel: Finanzgericht bringt Amnestierte in Not |
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Handelsblatt; 06.04.2005
Finanzgericht bringt Amnestierte in Not
Stiftungsfälle trotz Eichel-Erlass steuerpflichtig. Vielen Steuersündern, die sich haben amnestieren lassen, wird ein Schock in die Glieder fahren. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass bei Vermögensübertragung auf Stiftungen in Liechtenstein stets Schenkungsteuer anfällt. Das Gegenteil hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erst im September 2004 angeordnet, um Steuersündern, die ihr Geld in Liechtenstein geparkt hatten, die Rückkehr nach Deutschland schmackhaft zu machen.
HANDELSBLATT, 6.4.2005 ke DÜSSELDORF. Wie die Richter jetzt aber ausdrücklich betonten, werte man derartige Konstruktionen "entgegen dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zum Strafbefreiungserklärungsgesetz" als Schenkungsvorgang (Az.: 4 K 1590/03).
Das Urteil könnte damit noch einmal Spannung in die problematischen Fälle der Steueramnestie bringen - von denen einige noch nicht abgeschlossen sein dürften. Die Amnestie ist am 31. März ausgelaufen. Aber auch für aktuelle Stiftungsfälle spielt das Urteil eine große Rolle. "In ganz Deutschland hängen noch etliche ähnlich gelagerte Fälle und Riesensummen dran", sagte der Vorsitzende Richter, Ulrich Lind, der Nachrichtenagentur dpa.
Dabei geht es um Konstruktionen, bei denen Steuerpflichtige ihr Geld in liechtensteinischen Stiftungen parken, über das sie vertraglich aber weiter verfügen können. Als die Finanzverwaltung im Zuge der Steueramnestie ankündigte, diese Fälle trotzdem als Schenkung anzusehen und statt der sonst fällige Kapitalertragsteuer die deutlich höhere Schenkungsteuer anzusetzen, schreckten viele Stifter vor der Amnestie zurück. Erst auf Drängen großer Anwaltskanzleien ließ Eichel sich schließlich überreden, diese Fälle von der Schenkungsteuer zu befreien. Nach dem entsprechenden Erlass schnellten die amnestierten Stiftungsfälle in die Höhe und bescherten Eichel einen unverhofften Geldsegen.
Das Finanzgericht, dass laut eigener Mitteilung als erstes Gericht einen solchen Fall entscheiden musste, hält Eichels Auffassung hingegen für rechtlich nicht zutreffend. Auch wenn ein Stifter weiter über sein Vermögen verfügen könne, sei die Stiftung "bereichert", also beschenkt worden. Das Gericht wies die Klage eines Mannes ab, der noch vor der Euro-Einführung rund eine Million DM (etwa 511 300 Euro) nach Liechtenstein transferiert hatte und dafür 555 410 DM (knapp 284 000 Euro) Schenkungsteuer in der Bundesrepublik zahlen sollte. Er hatte mit Hilfe eines Anwalts eine Stiftung liechtensteinischen Rechts eingerichtet. Nach deren "Reglement" standen ihm zu Lebzeiten alle Rechte aus dem Vermögen und dessen Ertrag zu. Das Finanzamt wertete dies trotzdem als schenkungssteuerliche Zuwendung. Der Mann berief sich dagegen auf die Finanzverwaltung NRW, die meinte, Schenkungsteuer falle nicht an.
Das Finanzgericht sah dies nun anders und verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Dort könnte die Frage erneut entschieden werden, da wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen wurde.
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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