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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6859
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Verfasst am: 16.Aug 2007 16:53 Titel: Finanzrichter begünstigen die Homo-Ehe nicht |
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Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden bei der Erbschaftsteuer nicht wie Eheleute behandelt. Das heisst, dass sie im Todesfall des Partners ordentlich zur Kasse gebeten werden.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof II R 56/05)
Menschen in einer Homo-Ehe könnten sich dabei auch nicht auf das im Grundgesetz verbriefte Gleichheitsgebot berufen und eine steuerliche Behandlung wie bei Ehepartnern einfordern.
Im verhandelten Fall erbte die Klägerin das Vermögen ihrer verstorbenen Partnerin und wurde vom Finanzamt bei der Erbschaftsteuer nach der Steuerklasse III mit den höchsten Sätzen bewertet. Die Frau sah sich darin in ihren Grundrechten verletzt und machte geltend, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft im Zivilrecht mit der Ehe gleichgestellt sei. Dies muss aus ihrer Sicht auch für die Erbschaftsteuer gelten.
Das sahen die obersten deutschen Finanzrichter anders: Sie billigten die Entscheidung des Finanzamts, im Fall der Frau die Steuerklasse III festzusetzen. Die unterschiedliche Behandlung von Ehegatten und Partnern in einer Homo-Ehe verletze das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht. Der Gesetzgeber dürfe die Ehe grundsätzlich begünstigen, urteile der Bundesfinanzhof.
Seit dem 1. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. In der Regel erklären sie dies vor dem Standesamt. In vielen, aber nicht allen Bereichen werden sie rechtlich behandelt wie Ehepartner.
Quelle: Welt |
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