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moneym Specialist
Anmeldungsdatum: 15.05.2005 Beiträge: 58
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Verfasst am: 17.Mai 2006 10:52 Titel: Firmenzweigstelle in den USA |
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Eine Frage. Ich interesse mich für das Thema investement. Da ich hier vorwiegend die USA als interessant empfinde, kam mir vollgende Frage:
Wenn man eine Firma in den USA hat, die dort buchhalterisch geführt wird und deren Geschäftspartner 99% Prozent USA-Unternehmen sind (z.B. Aktien, beteiligungem Gas, Öl), der Eigentümer ist aber Deutscher und es werden auch die führenden Entscheidungen daher in Deutschland getroffen (z.B. worin die Firma in den USA investiert), fällt dann die Versteuerung in USA oder in D an.
Nach deutscher Vorstellung wäre das also ein unselbständige Zweig"firma" in den USA. Gewinne würden meistens unmittelbar reinvestiert. Eine Vergütung für die "Geschäftsführung" könnte per Rechnung(Honorar oder anderen geeignten Instrumentaruien erfolgen und auch hier ganz legal und offziell versteuert werden.
Ziel wäre eine 100% legale und stressfreie Konstruktion. |
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siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 412 Wohnort: Autonome Republik Krim
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Verfasst am: 17.Mai 2006 16:00 Titel: |
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| Eine Betriebsstätte existiert nur in D, daher nach DBA USA-Deutschland Steuerpflicht in D. Sie reinvestieren die Gewinne zwar in Wertpapiere, aber nicht in Investitionsgüter. Daher können sind ihre neuen Investitionen keine Betriebsausgaben und können nicht mittels AfA abgeschrieben werden. Fazit: Funktioniert nicht, können Sie gleich eine Firma in D aufmachen! |
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