Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 111 Wohnort: Hinter den 7 Bergen
Verfasst am: 24.Okt 2007 11:06 Titel: Fitness Studio - Kosten von der Steuer absetzen
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Kosten für Ihr Fitness-Studio von der Steuer absetzen. Was Sie benötigen?
1.: Sie leiden oder litten unter einer Krankheit (Unfall), so dass die sportliche Betätigung der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkei dientt. Vor diesem Hintergrund gelten Aufwendungen für Fitness-Studio, Trainer usw. als außergewöhnliche Belastung ...
2.: Weder Unfall noch Krank? Ein Attest eines Vertrauens- oder besser noch eines Amtsarztes muss Ihnen bestätigen: Das sie der allgemeinen Kräftigung von Muskeln, Herz, Kreislauf und/oder Wirbelsäule dienen und nach genauer Einzelverordnung und unter Aufsicht eines Arztes oder Heilpraktikers praktiziert werden. Unter diesen Umständen werden ebenfalls die Kosten für sportliche Betätigung Steuer mindernd anerkannt ...
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