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Flucht ins Ausland

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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5415

BeitragVerfasst am: 16.Apr 2005 12:10    Titel: Flucht ins Ausland Antworten mit Zitat

Handelsblatt; 13.04.2005

Flucht ins Ausland

Eichel schickt Anleger geschlossener Fonds ins Exil. Die Konjunktur kommt nicht auf die Beine. Die Steuern fließen nicht so üppig wie erhofft. Niedrigere Körperschaftsteuern sollen nun die Wirtschaft ankurbeln. Was dabei an Abgaben verloren geht, will Finanzminister Hans Eichel bei Steuersparmodellen wieder hereinholen. Wer Besserverdienenden etwas wegnimmt, punktet bei den Durchschnittsverdienern. Rund 3,4 Mrd. Euro Mehreinnahmen erhofft sich Eichel im Jahr 2006 dadurch, dass Verluste aus einem solchen Modell nicht mehr sofort mit Überschüssen aus anderen Einkunftsarten - etwa aus unselbständiger Tätigkeit (Lohn/Gehalt) - verrechnet werden dürfen.

REINER REICHEL, DÜSSELDORF HANDELSBLATT, 13.4.2005 Dabei ist nicht zu vergessen: Sofern das Steuersparmodell wie vorgesehen später Gewinn abwirft, ist die Steuerzahlung nur verschoben. Ein Spareffekt tritt ein, wenn die Gewinne zu einer Zeit anfallen, in der der persönliche Steuersatz des Anlegers niedriger ist als in der Investitionsphase.

Doch welche Steuersparmodelle - die dann keine mehr sind - sollen die Mehreinnahmen überhaupt liefern? Zu den klassischen Steuersparmodellen, die auf hohen steuermindernden Verlustzuweisungen von 100 Prozent auf die Kapitaleinlage basieren, zählen zurzeit nur noch Film- und Windparkfonds. Wer mögliche Mehreinnahmen auf Basis der Platzierungszahlen des Jahres 2004 hochrechnet, als Anleger rund 1,8 Mrd. Euro in diese Fondssegmente investierten, kommt bei im Schnitt gut 40 Prozent Steuerlast auf Mehreinnahmen von etwa 750 Mill. Euro.

Insgesamt warben die Anbieter geschlossener Fonds 2004 rund 13 Mrd. Euro ein. Abzüglich der Film- und Windkraftfonds und der Fonds-formen, die ohnehin keine Anfangsverluste bereitstellen, bleiben noch rund 6,6 Mrd. Euro Fondseigenkapital übrig. Das ist mit etwa 20 bis 30 Prozent Anfangsverlust belegt. Dabei handelt es sich primär um in Deutschland anlegende Immobilien- und Schiffsfonds. Das sind keine klassischen Steuersparmodelle mehr, und mit ihrer steuerlichen Diskriminierung ist auch das von Eichel anvisierte Mehreinnahmenziel nicht zu erreichen. Das gilt ganz besonders für Schiffsfonds. Denn ab 2007 besteht für sie keine Chance mehr, von der herkömmlichen Besteuerung, bei der Anfangsverluste geltend gemacht werden, in die Pauschalbesteuerung zu wechseln. Diese so genannte Tonnagesteuer orientiert sich an der Größe eines Schiffes und nicht am Gewinn, das es einfährt. Verluste können gar nicht geltend gemacht werden. Die Steuerlast ist so gering, dass die Schiffsfonds sie aus der Portokasse begleichen. Zwar wären Verlustzuweisungsmodelle unter Verzicht auf die Pauschalbesteuerung auch 2007 noch möglich. Doch: "Das macht für Anleger keinen Sinn, weil es sich nicht rechnet", stellt der auf Schiffsbeteiligungen spezialisierte Wirtschaftsprüfer Wolfgang Kemsat fest.

Für Fondsanleger heißt das: Hände weg von den aktuellen Film- und Windkraftfonds, denn sie werden ihre auf hohen anfänglichen Steuervorteilen basierenden Renditeversprechen nicht halten können. Wo geringe Anfangsverluste, wie etwa bei Immobilienfonds, anfallen, sollten sich die Investoren vor einem Engagement ausrechnen lassen, wie viel Rendite die spätere statt der sofortigen Verlustverrechnung kostet.

Wem dies zu vage ist, schickt sein Kapital ins Exil, indem er sich an Auslandsfonds beteiligt. Mit denen lassen sich nämlich tatsächlich Steuern sparen. Dabei gibt es keine Verluste, die später aufgeholt werden müssten. Wer die Beteiligungshöhe geschickt wählt, bleibt aber mit seinen Einkünften aus US-, Holland- und Österreich-Immobilienfonds unter den Freibeträgen und profitiert oft von niedrigeren Steuersätze im Investitionsland. Im Inland sind die Gewinne aus diesen Fonds nahezu steuerfrei. Und ändern kann der Finanzminister daran zumindest kurzfristig nichts. Diese Besteuerung basiert auf Doppelbesteuerungsabkommen mit den Investitonsländern, die nicht einseitig geändert werden können.

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