Verfasst am: 26.Jul 2006 6:34 Titel: Formlose Begründung von Ansparrücklagen
Zitat:
Der 11. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat geurteilt, das bei Ansparrücklagen - für künftige Investitionen in neue Wirtschaftsgüter nach § 7 g EStG - Einnahme-Überschuss-Rechner die Ansparrücklage formlos bilden dürfen, wozu die Benennung des künftigen Wirtschaftsguts nebst dessen Investitionshöhe auf einem selbstgefertigten Buchungsbeleg ausreicht.
Damit sind die Versuche der Finanzämter in der Vergangenheit, diese Art der Gewinnminderung bei Einnahme-Überschuss-Rechnern zu unterbinden, höchstrichterlich gescheitert.
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