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Freiheitsdenker Newbie
Anmeldungsdatum: 06.11.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: 20.Feb 2007 22:45 Titel: Frag zu: § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses |
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Abend,
der Gestzestext auf den ich mich mit meiner Frage beziehe lautet:
"(1) 1Bei einer natürlichen Person, die insgesamt mindestens zehn Jahre nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig war und deren unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts endet, ist auf Anteile im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht § 17 des Einkommensteuergesetzes auch ohne Veräußerung anzuwenden"
Frage:
Muss ich meine Firma bei einem Wegzug ins Ausland trotzdem besteuern, wenn ERST 2 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig bin, was der Fall bei mir ist?
Das schein mir ein wenig zu einfach, wenn ich einfach so wegziehen kann ohne das Papa Staat was abhaben will!?
Viele Grüße...
FD |
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