| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Kati2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 1.Nov 2005 15:31 Titel: Fragen zur Abfindung - wer kann mir Tips geben? |
|
|
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und habe eine Frage bzgl. Abfindungen. Ich arbeite bei einer Firma
und mir wurden nun 112.000 Euro BRUTTO Abfindung geboten. Es ist ein Steuerfreibetrag von 9.000 Euro
angesetzt. Nun meine Fragen:
1. Wieviel Euro bleiben mir, also NETTO nach Abzug übrig? Die Firma wollte mir da keine
Angaben machen und schickte mich zum Steuerberater, der allerdings pro Stunde Beratung
100 Euro verlangt. Hat jemand ungefähr ein Ahnung, wieviel mir bei der oben genannten Summe
abgezogen wird?
2. Ist es möglich, die Abfindung zu fünfteln? Also das ich z. B. sage, dass ich den Betrag
innerhalb 5 Jahren nach und nach ausbezahlt bekommen haben möchte und dadurch einen
steuerlichen Vorteil erlange? Vielleicht ist es ja möglich, den Steuerfreibetrag von 9.000
Euro jedes Jahr zu bekommen?
Vielleicht noch ein paar Angaben die wichtig sein könnten: Ich bin schuldenfrei, habe 2
Kinden, die allerdings erwachsen sind und nicht mehr auf Lohnsteuerkarte laufen. Ich
habe die Lohnsteuerklasse 4.
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte bzw. mir Tips geben könnte, wie man um diese
riesen Steuerbelastung drum rum kommt bzw. teilweise mindert.
Danke, Kati |
|
| Nach oben |
|

|
siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
|
Verfasst am: 2.Nov 2005 6:50 Titel: |
|
|
Ihre Idee, die Abfindung in mehreren Raten zu zahlen, wird steuerlich nicht den gewünschten Effekt haben.
Ganz zentrale Frage: Welche zusätzlichen Einnahmen haben Sie noch dieses Jahr (wohl den Lohn) und welche nächstes Jahr? Wenn Sie nächstes Jahr wahrscheinlich nicht berufstätig sein werden, dann versuchen Sie es, dass die Abfindung im nächsten Jahr ausbezahlt wird. Somit würde dann ungefähr folgende Steuer anfallen (bei getrennter Veranlagung und keinem zusätzlichen Einkommen):
15000 Einkommenssteuer
800 Sol. Zu.
1300 Kirchensteuern
Damit läßt sich leben, so meine ich. Wenn Sie dagegen im nächsten Jahr zusammen mit ihrem Partner mehr als 120000 Euro verdienen und zusätzlich die Abfindung erhalten, dann dürfen Sie für die Abfindung (abzgl. Steuerfreibetrag) den Spitzensteuersatz entrichten.
Wenn Sie selbst verstehen wollen, wie die Abfindung steuerlich behandelt wird, so lesen Sie etwas über "Fünftelregelung".
Ansonsten kann ich ihre "Geiz ist Geil" Mentalität überhaupt nicht nachvollziehen. Sie werden hier im Forum keine vernünftige Antwort erhalten, da sie doch sicher nicht ihre Einkommensverhältnisse offen legen wollen. Genau das müssen Sie aber tun, damit jemand wirklich gute Tipps geben kann. Warum erschrecken Sie einige hundert Euro Gebühr beim Steuerberater angesichts von 112000 Euro Abfindung? Die zu entrichtende Steuer wird wohl mindestens um den Faktor 100 größer sein, als die Beratungsgebühr des Steuerberaters. Hinzu kommt noch die Frage, ob die Info, die es durch Hobbisten wie mich hier im Forum gibt, zuverlässig ist. Also um Himmels Willen tun, Sie sich einen Gefallen und gehen Sie zu einem guten Steuerberater. Es wird sich lohnen. |
|
| Nach oben |
|
|
Kati2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 01.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 3.Nov 2005 19:46 Titel: |
|
|
| Vielen Dank für die freundliche Antwort. |
|
| Nach oben |
|
|
scode01 Newbie
Anmeldungsdatum: 04.11.2005 Beiträge: 29 Wohnort: bei Düsseldorf
|
Verfasst am: 4.Nov 2005 21:10 Titel: |
|
|
Übrigens: Steuerberatungskosten sind alternativ als Werbungskosten oder Sonderausgaben unbeschränkt steuerlich abziehbar...
scode01 |
|
| Nach oben |
|
|
Bernd56 Newbie
Anmeldungsdatum: 24.11.2005 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 26.Nov 2005 11:37 Titel: Abfindungsberechnung |
|
|
Hallo, geh doch bitte einmal auf diese Homepage. Dort ist ein Berechnungsprogramm. Allerdings haben alle Programme noch den Fehler, dass sie den noch gültigen, wahrscheinlich aber ab 1.1.06 nicht mehr anwendbaren Freibetrag mit einrechnen. Schlage den Freibetrag einfach auf Deinen Bruttoabfindungsbetrag auf und ziehe dann die errechneten Steuern von Deinem Bruttoabfindungsbetrag ab. Dann hast Du ungefähr den Betrag, der Dir ausgezahlt wird.
http://www.huethig-jehle-rehm.de/service/abfindung.html
Noch ein Hinweis. Ich schreibe mir die Finger wund, um in allen Parteien die Politiker zu erreichen und die Ungerechtigkeit der Streichung des Freibetrages aufzuzeigen. Wer in diesem Jahr seine Abfindung ausgehandelt hat, hat eine Vereinbarung nach dem gültigen Recht geschlossen. Warum gibt es hier kein Vertrauensschutz? Warum die Streichung ab 1.1.06 und die sogenannte Reichensteuer soll erst zum 1.1.07 erhoben werden. Ist das Gerecht?
Gru? Bernd 56 |
|
| Nach oben |
|
|
Thomas Schade Newbie
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 19
|
Verfasst am: 27.Nov 2005 16:42 Titel: |
|
|
Hallo,
ich kann scode01 und siggi_siggi_siggi nur beipflichten.
Es ist geradezu erheiternd, zu lesen, dass jemand in einem Forum bei einer solch schwierigen Marterie die natürlich optimale Musterlösung erwartet - umsonst, versteht sich.
Oder reichen ein paar unprofessionelle Tips und Sie sind mit einem Bruchteil von dem zufrieden, was ein Experte herausholen könnte?
Oder wollen Sie danach die Tippgeber verklagen, weil Sie später feststellen werden, dass Sie mehr Steuern hätten sparen können?
Sie erhalten für Ihre Arbeit Geld, warum sollten wir Steuerberater bei solch einer Abfindung umsonst arbeiten? Zumal sich da Fragen auftun, von denen Sie gar nicht erahnen können, wie wichtig die Antworten darauf sein können, z.B.:
Wie sieht die zukünftige Tätigkeit aus - wieder angestellt, selbständig oder arbeitslos?
Oder vielleicht Rentner?
Haben Sie sonstige Einnahmequellen? Vermietung? Nebengewerbe?
Oder ...? Oder ...? Oder ...?
Aber da die Zukunft ja wohl nicht so wichtig ist und es nur auf´s kurzfristige Steuersparen ankommt, ist sicherlich ein "Anlageberater" der richtige Ansprechspartner. Der hat gerade kurz vor Jahresende alle Hände voll mit "Steuersparmodellen". Pech nur: für die steuerlichen Vorteile haftet er nicht, die müssen Sie von einem Steuerberater prüfen lassen.
siggi_ ... hatte völlig Recht mit seiner Geiz ist Geil Aussage, die ich allerdings noch wie folgt ergänzen möchte:
Es geht nicht darum, dass die Abfindung 100 x höher ist als die Kosten für den Steuerberater, sondern dass dieser höchstwahrscheinlich deutlich mehr an Steuern einsparen helfen kann als jeder Möchtegernesteuersparfuchs hier im Forum und damit seine Beratergebühr mehr als wettmacht.
Denken Sie nochmal drüber nach!
Was Sie da machen, ist ein Glücksspiel!
P.S. Wahrscheinlich gehen Sie auch nicht mehr zum Arzt, sondern suchen Heilung übers Internet - wäre jedenfalls konsequent. |
|
| Nach oben |
|
|
siggi_siggi_siggi Pathfinder
Anmeldungsdatum: 15.11.2003 Beiträge: 414 Wohnort: Autonome Republik Krim
|
Verfasst am: 30.Nov 2005 13:50 Titel: |
|
|
@Thomas Schade
| Zitat: |
| Es geht nicht darum, dass die Abfindung 100 x höher ist als die Kosten für den Steuerberater, sondern dass dieser höchstwahrscheinlich deutlich mehr an Steuern einsparen helfen kann als jeder Möchtegernesteuersparfuchs hier im Forum und damit seine Beratergebühr mehr als wettmacht |
Korrekt, das hatte ich aber auch nie behauptet. Ich hatte geschrieben, das die Steuer wahrscheinlich um den Faktor 100 höher ist als die Kosten für den Steuerberater. Damit habe ich auf das Optimierungspotential hinweisen wollen. Wie hoch dieses wirklich ist, wird man sicher erst nach Kenntnis der genauen Umstände des Einzelfalles beurteilen können |
|
| Nach oben |
|
|
mercator196 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 2.Dez 2005 17:43 Titel: |
|
|
Hi,
ich bekomme auch eine Abfindung in diesem Jahr
Dafür ist der Arbeitsplatz futsch
Habe aber schon was neues in Aussicht.
Ich habe mir das berechnen lassen bei http://www.abfindungen-optimieren.de.
Die wollen zwar auch Geld verdienen, aber die Erstberatung und -berechnung war unverbindlich. Die hatten ne Menge guter Tips auch wg Arbeitsamt, ALG, Steuern. Hat mir echt geholfen und nix gekostet. |
|
| Nach oben |
|
|
Finanzfuchs Newbie
Anmeldungsdatum: 02.01.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 2.Jan 2006 14:50 Titel: Abhilfe bei Abfindungen |
|
|
Hallo Kati2005,
ich habe gerade von Ihrem Fall gelesen, und wollte Ihnen einige Tipps geben. Da dass Unternehmen für dass ich Tätig bin, in diesem Bereich Tätig ist. Wir bieten unseren Mandanten ein Maßgeschneidertes Konzept an, dass genau auf Ihre Lage zugeschnitten ist.
Sollten Sie an einem persönlichen Gespräch interessiert sein, möchte ich Sie bitten, mir eine Email an folgende Adresse zu schicken (dernamenlose@gmx.de), bitte haben Sie verständnis dafür, dass ich Ihnen hier nicht meine Firmen Email oder Telefonnummer gebe, da der Missbrauch via Internet leider zu groß ist. Bitte schreiben Sie mir in der Email, wie ich mit Ihnen in Kontakt treten kann (Telefonnummer oder Email Adresse etc.).
P.s. Diese Angebot ist absolut seriös, da die Firma für die ich tätig bin, Europaweit Marktführer in solchen Beratungen ist. |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |