Verfasst am: 24.Apr 2008 8:06 Titel: Für ”Registrierzulassung” keine Kfz-Steuer
Eine kurzzeitige Zulassung von Kraftfahrzeugen ohne Abstempelung des Kennzeichens und Aushändigung des Fahrzeugscheins (”Registrierzulassung”) löst keine Kfz-Steuer aus.
Steuerpflichtig ist nur das Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen.
Diese Voraussetzungen sind bei bloßen “Registrierzulassungen” nicht erfüllt, da diese nicht dazu berechtigen, die Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu benutzen. ... [mehr]
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