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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
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Verfasst am: 13.Jun 2006 17:14 Titel: Für kürzeren Arbeitsweg sind Umzugskosten absetzbar |
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Auch wenn nur ein Partner einen kürzeren Weg zur Arbeit hat, sind Umzugskosten steuerlich absetzbar. Das gilt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) selbst dann, wenn der andere Partner durch den Umzug sogar einen längeren Weg zur Arbeit in Kauf nimmt.
Umzugskosten sind allerdings nur dann absetzbar, wenn zumindest einer der Partner jeden Morgen und Abend jeweils mindestens 30 Minuten Zeit spart. Dabei muss aber nicht gegeneinander aufgerechnet werden: Selbst dann, wenn der andere Partner nach dem Umzug einen deutlich längeren Weg zur Arbeit hat, sind die Kosten abzugsfähig (Az.: IX R 79/01).
Der verhandelte Fall lag genau so: Der eine Partner sparte nach dem Umzug 30 Kilometer Arbeitsweg, der andere musste 30 Kilometer mehr fahren. In der Summe änderte sich also nichts. Dennoch muss sich der Fiskus künftig in ähnlich gelagerten Fällen großzügig zeigen. Absetzbar sind Kosten wie beispielsweise doppelte Mietzahlungen (maximal sechs Monate), Maklergebühren, Kosten für Nachhilfeunterricht für den Nachwuchs (maximal 1 409 Euro) sowie Pauschalen für sonstige Umzugskosten (Ehepaare 1 121 Euro, Ledige 561 Euro, für Kinder und andere zum Haushalt gehörende Personen: jeweils 247 Euro).
Das BFH-Urteil ist jedoch für manche Personen auch nachteilig: Paare, die nach einem Umzug zusammen mehr als 30 Minuten Fahrtzeit sparen, einzeln aber jeweils weniger als 30 Minuten, können die Kosten nicht steuerlich geltend machen.
Quelle: Handelsblatt |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 407 Wohnort: deutschland
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