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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3289

BeitragVerfasst am: 3.Dez 2006 10:38    Titel: Geplant: Wegfall der Steuervergünstigungen für Antworten mit Zitat

Geplant: Wegfall der Steuervergünstigungen für gewerbliche Fondsbeteiligungen

Am 25.10.2006 wurde der Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vom Bundeskabinett beschlossen. Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der Unternehmensnachfolge hinsichtlich der Erbschaftsteuer für die Erben: Für sie soll die fällige Erbschaftsteuer über einen Zeitraum von 10 Jahren gestundet werden und pro rata temporis in 10 Jahresraten erlöschen, solange der Betrieb im Wesentlichen fortgeführt wird. Wird der Betrieb mindestens 10 Jahre fortgeführt, entfällt die Erbschaftsteuer gänzlich. Als Einschränkung gilt, dass die Vergünstigung nur für produktives Vermögen gewährt wird (§ 28 ErbStG-neu).

Was mit der einen Hand gegeben wird, wird mit der anderen genommen: Von einer erheblichen Verschlechterung sind künftig u.a. Besitzer von gewerblichen geprägten Fondsbeteiligungen betroffen. Sie profitieren nach geltendem Recht im Fall der Erbschaft oder Schenkung von drei bedeutenden Steuervergünstigungen, sofern sie die Beteiligung mindestens fünf Jahre nach dem Erwerb halten:
- Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von 225 000 EUR (§ 13a Abs. 1 ErbStG).
- Bewertungsabschlag von 35 % für den darüber hinausgehenden Betrag. Das heißt, vom verbleibenden Wert des übertragenen Vermögens müssen nur 65 % versteuert werden (§ 13a Abs. 2 ErbStG).
- Entlastungsbetrag von 88 % für Erwerber der Steuerklasse II oder III; das sind Personen außer Ehegatte, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Eltern bei Erbschaft (§ 19a ErbStG): Zusätzlich werden Erwerber durch eine Tarifermäßigung entlastet, da von der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Zuwender ein Entlastungsbetrag in Höhe von 88 % des Unterschiedsbetrages der Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers und der Steuer nach Steuerklasse I abgezogen wird.

Geplant ab 1.1.2007: Diese drei bedeutenden Steuervergünstigungen sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum 1.1.2007 gestrichen werden. Dadurch steigt die Steuerbelastung enorm an, ohne dass in vielen Fällen die neue Stundungsregelung zum Zuge kommt bzw. überhaupt greifen kann. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich künftig aufgrund neuer Maßstäbe bei der Bewertung des Vermögens vermutlich auch der steuerliche Wert erhöhen wird.

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