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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6860
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Verfasst am: 1.Apr 2008 13:15 Titel: Geplante Vermögenszuwachssteuer erzürnt Österreicher |
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Das böse V-Wort macht die Runde und schreckt immer mehr Personen. Die von der Regierung grundsätzlich akkordierte Vermögenszuwachssteuer könnte nämlich weit mehr Veranlagungen erfassen als Immobilien und Aktien. Darauf verweist nun auch das Finanzministerium in einem internen Papier, das Minister Wilhelm Molterer bei seinem Kabinett beauftragte.
In der Expertise wird gleich unverblümt betont, dass die per Ende Juli auslaufende Erbschafts- und Schenkungssteuer mit der geplanten Abgabe "indirekt wieder zurückkommt". Der Grund: Sollten keine Ausnahmen beschlossen werden, würden die Gewinne aus verkauften Erbschaften besteuert werden.
Zudem stellt sich die Frage, wie weit die Vermögenssteuer reichen wird. Von einem generellen Fall der einjährigen Spekulationsfrist (innerhalb der realisierte Wertsteigerungen jetzt schon versteuert werden müssen), wären auch Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Oldtimer betroffen. Eine Beschränkung auf Finanz- und Immobilienvermögen sei "theoretisch möglich", heißt es im internen Papier, allerdings würden dadurch Umgehungsmöglichkeiten geschaffen.
Ebenfalls einen großen Personenkreis trifft die steuerlichen Behandlung von Fonds. Bei Einführung der V-Steuer "müsste die derzeitige fünfprozentige Steuer wohl auch auf dieses Niveau angehoben und auch für Anleihefonds gelten, die bisher von der Steuer ausgenommen sind", lautet der Ratschlag von Molterers Experten. Für die Zukunftsvorsorge – etwa Mitarbeitervorsorge- und Pensionskassen – hat die Regierung zwar Ausnahmen in Aussicht gestellt, ob diese auch für Lebensversicherungen und Mitarbeiterbeteiligungen gelten, ist aber offen.
Doch damit nicht genug: "Ein nicht zu unterschätzendes Problem" stellen aus Sicht des Finanzressorts Fremdwährungskredite dar, deren Volumen laut Oesterreichischer Nationalbank 47 Mrd. Euro ausmacht. Kommt es bei diesen Ausleihungen zu Kursgewinnen, würde die 25-prozentige Steuer anfallen.
In der Expertise werden auch grundsätzlichere Probleme der Abgabe aufgeworfen. So wird der in einer OECD-Studie geäußerte "Lock-in"-Effekt zitiert, mit dem der steuerliche Anreiz zur Realisierung von Verlusten beschrieben wird. Investitionsentscheidungen würden dadurch verzerrt, um Steuern zu optimieren, was soziale und volkswirtschaftliche Kosten verursache. Dazu kommen die technischen Unwägbarkeiten: Wie werden historische Werte angenommen, um die Gewinne zu errechnen, und werden diese an die Inflation angepasst? Oder kommt eine Stichtagsregelung? Doch selbst dann sind Umgehungen leicht möglich, heißt es in dem Papier.
Wird eine Immobilie mit Gewinn verkauft, kann eine Besteuerung legal vermieden werden, indem das Haus mit einer Hypothek belastet wird. In anderen Fällen – etwa bei der Wertfeststellung von Kunstgegenständen – rechnet das Ministerium mit einem "Rattenschwanz an administrativen Problemen" und vielen Gutachten, die einzuholen seien.
Letztlich könnte die vergleichsweise noch unkomplizierte Besteuerung von Aktiengewinnen an der Einhebung scheitern, halten Kenner der Materie fest. Die einzige praktische Lösung ist die Abführung der Steuer durch die Banken. Doch ein ähnliches Vorhaben wurde schon im Jahr 2000 von den Instituten bekämpft und vom Verfassungsgerichtshof gekippt. Damals wollte Rot-Schwarz die Spekulationsfrist auf zwei Jahre ausdehnen.
Unterschiedliche Signale kamen am Montag zu den Regierungsplänen. Während Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl die neue Steuer erneut ablehnte, kritisierte Nationalbank-Gouverneur Klaus Liebscher nicht die Abgabe selbst, sehr wohl aber die Verwendung zur Bedeckung finanzieller Lücken. Herbert Paierl, UIAG-Chef und Präsident des Management Clubs verurteilt die "Belastung des Mittelstandes", rund 1,5 Millionen Österreicher wären von der Steuer betroffen. Er bezweifelt, dass es sich dabei nur um "Reiche und Privilegierte" handle.
Quelle: A.Schnauder |
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