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Geschäftsauto kann teurer werden - systemwidrige Belastung?

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GM&P Info
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3927

BeitragVerfasst am: 12.Jun 2008 17:57    Titel: Geschäftsauto kann teurer werden - systemwidrige Belastung? Antworten mit Zitat

Zitat:
Das Bundesfinanzministerium will Unternehmer, die ihren Geschäftswagen zu einem geringen Teil auch privat nutzen, stärker zur Kasse bitten. Sie sollen pauschal nur die Hälfte der gezahlten Umsatzsteuer sich vom Finanzamt erstatten lassen oder als Vorsteuer von der Mehrwertsteuer abziehen können, die sie für ihre eigenen Leistungen kassieren und an das Finanzamt weiterleiten müssen. Das sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 vor. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft protestieren gegen die Änderung.

Tatsächlich würde sich ein Geschäftsmann, der sein Auto überwiegend dienstlich nutzt, mit der Neuregelung deutlich schlechter als heute stellen. Selbst wenn er das Auto im Wert von beispielsweise 50.000 Euro zu 90 Prozent für seine Geschäfte benötigt, würde ihm das Finanzamt nur noch die Hälfte der darauf gezahlten Mehrwertsteuer von 9500 Euro erlassen. Er bekäme damit nur 4750 Euro vom Finanzamt zurück. Bisher erhält er zunächst die volle Mehrwertsteuer erstattet, überweist aber anschließend jedes Jahr einen Betrag an den Fiskus, der von der privat veranlassten Fahrleistung abhängt. Bei einer neunzigprozentigen geschäftlichen Nutzung zahlt er damit faktisch nur ein Zehntel der Mehrwertsteuer. Der Unterschied zwischen alter und neuer Regelung kann beträchtlich sein. In dem genannten Fall hätte der Geschäftsmann 3800 Euro weniger in seinem Portemonnaie.

Missbrauch soll erschwert werden

Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz enthielt diese Änderung des Umsatzsteuerrechts noch nicht. Die Vorschrift diene der Steuervereinfachung und der Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen, heißt es nun. In der Begründung wird hervorgehoben, dass die Neuregelung nicht Fahrzeuge trifft, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. "Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden."

Acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben in der Sache an Steuerstaatssekretär Axel Nawrath geschrieben. Sie weisen darauf hin, dass die Neuregelung gegen das tragende Prinzip der Umsatzsteuer verstößt, nämlich dass Unternehmer nicht belastet werden sollen. "Jede Beschränkung des Vorsteuerabzugs ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität und damit eine systemwidrige Belastung für Unternehmer", kritisieren sie. Auch wirke die Neuregelung ungleich. Wer sein Auto überwiegend geschäftlich nutze, würde belastet, wer es überwiegend privat nutze, bekäme Geld vom Fiskus geschenkt. Auch sei keine Steuervereinfachung zu erwarten. Wenn ein Auto im Jahr nach der Anschaffung nur noch geschäftlich genutzt werde, müsse es zu einer Korrektur der Vorsteuerbeschränkung kommen. Also müsse der Unternehmer, aber auch die Finanzverwaltung permanent den Umfang der unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs überprüfen.

Eine Beschränkung des Vorsteuerabzugs, wie sie jetzt geplant ist, gab es schon einmal. Sie ist wegen eines handwerklichen Fehlers des Gesetzgebers aufgehoben worden. Damals führte die Regelung zu seitenlangen Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung.

Quelle: FAZ


Hinweis: siehe auch >> Firmenwagen fahren und Steuern sparen



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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 7207

BeitragVerfasst am: 6.Jul 2008 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Firmenwagen muss zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens passen, sonst streicht das Finanzamt einen Teil der Kosten.

Das Finanzgericht (FG) Hessen entschied jetzt gegen einen Unternehmensgründer, der sich als zweiten Firmenwagen ein Mercedes Cabrio 320 SL für umgerechnet rund 78.000 Euro zugelegt hatte. ... [mehr]
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