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Buzii Newbie
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18.Feb 2006 18:25 Titel: Gewerbeimmobilie vermieten, worauf muss geachtet werden? |
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Hallo,
ich hoffe jemand kann mir hier helfen!
Ich werde demnächst eine Gewerberaum von meinem Vater, für 60000 eur, abkaufen. Da ist momentan ein Imbiss drin und bringt 550 eur kaltmiete. Meine Finanzierungskosten werden ca 300eur betragen, 200 Zinsen+ 100Tilgung. Da bleiben 250eur übrig die ich als gewinn hätte.
Die Frage lautet kann ich nur die Zinsen oder auch die Tillgung von den Steuern absetzten? Kann ich überhaupt als Privatmann überhaupt vermietungen vornehmen oder muss ich ein Gewerbe anmelden? Wenn ich mehr ausgaben habe, als der Gewinn durch die vermietung, kann ich dann die verluste auf meine Lohnsteuer absetzten.
Was meint ihr was soll ich machen. Ich habe keine achnung?
MfG Buzii |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 20.Feb 2006 10:17 Titel: |
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Ja, Sie dürfen als "Privatmann" vermieten, ohne ein "Gewerbe" anmelden zu müssen.
Was Sie jetzt steuerlich beachten müssen, wird anschaulich, wenn Sie sich mal das Formular "Anlage V" ansehen, welches Sie zukünftig Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen müssen [http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/Formulare/137,property=publicationFile,cap.locale=de.pdf]... Und wenn Sie den "Gewerberaum" von Ihrem Vater kaufen, ist es vielleicht möglich, dass er Ihnen seine bisherige Anlage V mal zeigt/kopiert.
Ja, die Verluste (wenn und soweit sie entstehen) können Sie "... auf meine Lohnsteuer absetzten..." - denn diese mindern das zu versteuernde Einkommen. Teilweise lässt sich sogar ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen...
Jedoch sollten Sie darauf achten, dass der Kaufpreis einem sog. Fremdvergleich standhält - also die genannten 60T€ marktüblich sind.
Der "Kaufpreis" wird aktiviert und abgeschrieben (2% von 60'= 1.200). Dies sind Werbungskosten und mindern die Einnahmen. Parallel dazu können dann die Tilgungen nicht "abgesetzt" werden (um es mal salopp auszudrücken, ersetzt die Abschreibung die Tilgung... diese ist nie absetzbar).
Ergibt folgende Modellrechnung:
Einnahmen (550 x 12 =) 6.600
Umlagen (Nebenkosten) unbek.
- Abschreibungen (s.o.) 1.200
- Zinsen Darl. (200x12) 2.400
- Reparaturen ...
- Ausgaben (ca. Umlagen) unbek.
Überschuss Einnahmen 3.000,00
Den Überschuss müssen Sie nun mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Nun ja, soviel vorab... |
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Buzii Newbie
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.Feb 2006 13:02 Titel: Danke |
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Alss danke für die schnelle Antwort. Das hilft mir schon weiter, aber was währe besser? Eine Gewerbe anmelden oder nicht?
MfG Buzii |
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