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Gewerbesteuer

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schnoddel
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.06.2003
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2007 13:25    Titel: Gewerbesteuer Antworten mit Zitat

Liebe Forumsmitglieder,
ich bitte um Hilfe bei der folgenden Problematik:
Nachdem ich jahrelang Gesellschafter/Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft mit 30 Mio Umsatz war, habe ich diese verkauft und eine kleine Pause eingelegt. Danach habe ich eine Unternehmensberatung gegründet, die aber nur kleine Umsätze machte. Nun sind diese auf 300.000 €/p.a. gestiegen und jetzt erscheint das Finanzamt und fordert die Gewerbesteuer ein. Als Freiberufler muss man jedoch keine Gewesteuer zahlen, das Finanzamt sagt jedoch, da ich kein Studium vorweisen kann, fehlt mir die Befähigung.
Ein Freund, der als Personalberater arbeitet, hatte, unter gleichen Voraussetzungen, keine Probleme.
Zählt den meine jahrzehntelange Praxis gar nichts ?
Für fachlichen Rat danke ich im Voraus.
MfG
Schnoddel
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 299
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2007 13:47    Titel: Re: Gewerbesteuer Antworten mit Zitat

Hallo,

schnoddel hat folgendes geschrieben::
Danach habe ich eine Unternehmensberatung gegründet, die aber nur kleine Umsätze machte. Nun sind diese auf 300.000 €/p.a. gestiegen und jetzt erscheint das Finanzamt und fordert die Gewerbesteuer ein. Als Freiberufler muss man jedoch keine Gewesteuer zahlen, das Finanzamt sagt jedoch, da ich kein Studium vorweisen kann, fehlt mir die Befähigung.

Ein Unternehmensberater ist nicht automatisch Freiberufler.
Gewerbesteuerfrei bleiben Freiberufler i.S. § 18 EStG.
Oder gewerbetreibende Unternehmer, die unter dem gewerbesteuerlichen Freibetrag von T€ 24,5 bleiben.

Zitat:
Ein Freund, der als Personalberater arbeitet, hatte, unter gleichen Voraussetzungen, keine Probleme.

Vielleicht lag sein Gewinn unter T€ 24,5

Zitat:
Zählt den meine jahrzehntelange Praxis gar nichts ?

Nö.

Die hat zunächst mal nichts mit der Beurteilung als "gewerbliche" oder "freiberufliche Tätigkeit" zu tun. Nur wenn die Voraussetzungen von § 18 EStG erfüllt sind, besteht Gewerbesteuerfreiheit.

Gruß

Cob
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3688

BeitragVerfasst am: 2.Jul 2008 8:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gewerbesteuer verfassungswidrig?
Bescheide ergehen nur noch vorläufig


Bereits 2004 hat das Niedersächsische Finanzgericht das Bundesverfassungsgericht angerufen, da es einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sieht, da lediglich gewerblich tätige Unternehmen, nicht jedoch Freiberufler sowie Land- und Forstwirte der Gewerbesteuer unterliegen.

Weiterhin hält das Gericht auch die Abfärbereglung, aufgrund welcher sämtliche Einkünfte, die eine Personengesellschaft erzielt, in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden, für Verfassungswidrig. Die Abfärberegelung tritt selbst dann ein, wenn die Gesellschafter nur teilweise gewerblich tätig sind.

Die Finanzverwaltung hat jetzt auf das beim Verfassungsgericht anhängige Verfahren reagiert und weist alle Finanzämter an, sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.

Hinweis: Ein separater Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ist nicht notwendig, da aufgrund des Vorläufigkeitsvermerks nach Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entsprechende Änderungen oder Aufhebungen von Amts wegen vorgenommen werden. Enthält der Bescheid den Vorläufigkeitsvermerk, gewähren die Finanzämter in der Regel keine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung mehr.


Pressemitteilung von: RTS
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