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Gewerbesteuerbetrag als Rückstellung?

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rolf1964
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 15:31    Titel: Gewerbesteuerbetrag als Rückstellung? Antworten mit Zitat

Hallo Experten,

ich bin zusammen mit einem Partner seit Oktober 2004 selbständig im Rahmen einer GbR. Im Rumpfjahr 2004 haben wir kaum verdient, waren ja auch nur drei Monate. Daher mussten wir bislang keine Gewerbesteuer bezahlen.

In 2005 haben wir aber nun sehr gut verdient. Das ist einerseits sehr schön, andererseits zieht dies eine saftige Gewerbesteuerzahlung nach sich. Die wollen wir auch bezahlen. Das Problem ist nur, dass die Zahlung erst in 2006 anfällt. Das heißt aber, dass der Gewerbesteuerbetrag
1. für 2005 sich nicht gewinnmindernd auswirkt. und
2. für die Einkommensteuer 2005 nicht angerechnet werden kann.


Was kann man dagegen tun? Meine Lösung wäre, den erwarteten Gewerbesteuerbetrag als Rückstellung zu buchen. Wir ermitteln unseren Gewinn aber über eine EÜR und dürfen das anscheinend nicht.

Hat jemand einen Tipp?

Rolf
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 2.Jan 2006 20:23    Titel: Re: Gewrbesteuerrückstellung in EÜR Antworten mit Zitat

Hallo Rolf...

rolf1964 hat folgendes geschrieben::
Hallo Experten,

ich bin zusammen mit einem Partner seit Oktober 2004 selbständig im Rahmen einer GbR. Im Rumpfjahr 2004 haben wir kaum verdient, waren ja auch nur drei Monate. Daher mussten wir bislang keine Gewerbesteuer bezahlen.

In 2005 haben wir aber nun sehr gut verdient. Das ist einerseits sehr schön, andererseits zieht dies eine saftige Gewerbesteuerzahlung nach sich. Die wollen wir auch bezahlen. Das Problem ist nur, dass die Zahlung erst in 2006 anfällt. Das heißt aber, dass der Gewerbesteuerbetrag
1. für 2005 sich nicht gewinnmindernd auswirkt. und
2. für die Einkommensteuer 2005 nicht angerechnet werden kann.

Was kann man dagegen tun? Meine Lösung wäre, den erwarteten Gewerbesteuerbetrag als Rückstellung zu buchen. Wir ermitteln unseren Gewinn aber über eine EÜR und dürfen das anscheinend nicht.

Hat jemand einen Tipp?

Rolf

Sie werden damit leben müssen...

Die Gewerbesteuer eines Geschäftsjahres gehört zwar prinzipiell in den Aufwand des maßgeblichen Geschäftsjahres (bei Bilanzierern, wie bei mir selbst, ist es auch so) und mindert dort das Ergebnis. Bei Einnahme- / Überschussrechnern jedoch gilt nach wie vor das Zu- und Abflußprinzip; nur von wenigen Ausnahmen durchbrochen (Afa, Ansparabschreibung usw. ...).

Sorry, daß ich Ihnen keine hilfreichen Tips geben kann...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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rolf1964
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2006 9:45    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die klaren Worte. Jetzt weiß ich wenigstens Bescheid.

Freundliche Grüße
Rolf Gossen
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