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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 23.Jan 2008 18:58 Titel: Gewerbetreibende: Gewinn und Buchführungspflicht |
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Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende, die in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro erzielen, ihren Gewinn nach einer entsprechenden Aufforderung des Finanzamts durch Buchführung ermitteln und Bilanzen erstellen.
Bei der Ermittlung des Gewinns sind Absetzungen für Abnutzung (AfA) abzuziehen.
Dies gilt allerdings nicht für erhöhte Absetzungen, die für bestimmte Wirtschaftgüter (beispielweise solche, die dem Umweltschutz dienen) gewährt werden oder Sonderabschreibungen, die Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen können.
FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7124/07
Quelle: PM FG Berlin-Brandenburg |
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Peter Wilhelm .

Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 405 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 23.Jan 2008 21:24 Titel: |
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Ab 2008 ist die Gewinngrenze auf Euro 50.000,-- erhöht worden...
http://www.handwerk-info.de/143326.html
(zweitletzter Absatz) _________________ Freundliche Grüße
Peter Wilhelm
Weitere Angaben über meine Tätigkeiten finden Sie hier: |
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