| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 14:38 Titel: Gewinn von diesem ins nächste Jahr "schieben" |
|
|
Hallo Leute,
mal kurz etwas zu mir. Ich bin - selbstständig - im Internetgeschäft tätig.
Ich möchte spätestens Anfang 2006 nach Dubai ziehen. Ich mache in diesem Jahr aber "zu viel Gewinn". Das heißt, dass ich für dieses Jahr einen hohen Betrag an Steuern bezahlen werde.
Jetzt zu meiner Frage.
Gibt es eine Möglichkeit - meine Gewinne von diesem Jahr größtenteils ins nächste Jahr (2006) zu "verschieben" sodass der Gewinn dann anfällt wenn ich in Dubai wohnhaft bin????
Wer mir dabei helfen kann - schicke mir bitte eine PN.
Danke schön schonmal.
Matthias |
|
| Nach oben |
|

|
jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 15:10 Titel: |
|
|
@ Berliner 27
Bitte geben Sie eine Mail-Adresse an, da Ihre persönliche Nachrichten-Funktion gesperrt ist. |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 16:47 Titel: Re: Gewinn von diesem ins nächste Jahr "schieben" |
|
|
Hallo Matthias...
| Berliner-27 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Leute,
mal kurz etwas zu mir. Ich bin - selbstständig - im Internetgeschäft tätig.
Ich möchte spätestens Anfang 2006 nach Dubai ziehen. Ich mache in diesem Jahr aber "zu viel Gewinn". Das heißt, dass ich für dieses Jahr einen hohen Betrag an Steuern bezahlen werde.
Jetzt zu meiner Frage.
Gibt es eine Möglichkeit - meine Gewinne von diesem Jahr größtenteils ins nächste Jahr (2006) zu "verschieben" sodass der Gewinn dann anfällt wenn ich in Dubai wohnhaft bin????
Wer mir dabei helfen kann - schicke mir bitte eine PN.
Danke schön schonmal.
Matthias |
Sind Sie Einnahme-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer?
Die Vorgehensweisen unterscheiden sich in Teilbereichen...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 18:35 Titel: |
|
|
Hallo Herr Wilhelm,
ich bin Einnahme-Überschuss-Rechner ... |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 19:52 Titel: |
|
|
Hallo Matthias...
| Berliner-27 hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Herr Wilhelm,
ich bin Einnahme-Überschuss-Rechner... |
Dann gibt es im Grundsatz nur zwei, steuerrechtlich saubere, Lösungen...
Vorwort:
Das wesentliche Merkmal des EÜR-Rechners ist bekanntlich, daß sich der Gewinn definiert als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben.
Standard:
Sie beeinflussen Ihren Gewinn einerseits durch das Hinauszögern von Einnahmen und durch das Vorziehen von Ausgaben.
Es wird eindeutig abgestellt auf das Fliessen von Geld!
Durchbrechung des Standards:
Da Sie, im Gegensatz zu Bilanzierern, keine Rückstellungen und dergleichen bilden dürfen, bleibt Ihnen hierzu nur - die ausdrücklich durch den Gesetzgeber zugelassene - Ansparabschreibung nach § 7 g EStG und die Inanspruchnahme erhöhter Afa aufgrund vorgezogener Anschaffungen...
Das EStG (u.a.) können Sie u.a. hier einsehen...
http://www.steuernetz.de/gesetze/index.html
Alles zur Ansparabschreibung erfahren Sie hier...
http://www.wilhelm-data.de/phpBB/ftopic122.html
Dort habe ich zahlreiche PDF-Dateien zum Thema hinterlegt!
Wenn noch Fragen bleiben, stellen Sie diese bitte hier - oder in meinen Fachforen! (Die Schreibberechtigung verlangt allerdings eine Anmeldung!)
Grenzwerte EÜR versus Bilanzierung:
Abschließend noch ein Wort zu den Grenzwerten, bzgl. EÜR-Rechnung oder Bilanzierung... (Freiberufler im steuerrechtlichen Sinn sind Sie eindeutig nicht!)
Diese Grenzwerte sind festgelegt im § 141 der AO...
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao04/p141.html
und besagen im Grundsatz:
Wer als Gewerbetreibender einen Umsatz größer Euro 350.000,-- erzielt oder einen Gewinn größer Euro 30.000,-- erzielt, ist bilanzierungspflichtig.
Damit lässt Ihre Aussage, daß Sie EÜR-Rechner sind, gewisse Rückschlüsse zu. Verstehen Sie mich jetzt bitte nicht falsch, ist nicht negativ gemeint! Nur... sooo hoch kann Ihre Steuerlast dann doch hier in Deutschland auch nicht sein...
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 21:19 Titel: |
|
|
@ Peter Wilhelm
Da haben Sie nicht ganz Recht.
In § 141 AO steht nämlich drin :
Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
(1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb
1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350 000 Euro im Kalenderjahr oder
...
5. einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 30 000 Euro im Kalenderjahr
Und da wir alle wissen, dass man selbst die Steuererklärung von 2004 noch nicht abgeben musste, hatte der junge Herr anscheinend Glück, dass noch kein Finanzbeamter aus der USt-Voranmeldung erkennen konnte was da die letzten 1 1/2 Jahre für Umsätze und Gewinne entstanden.
Oder er hat wirklich die Grenzen nicht überschritten, dann wäre die Anfrage wirklich etwas zu überdenken... |
|
| Nach oben |
|
|
P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 21:36 Titel: |
|
|
jonathan33...
Sie verwechseln hier § 141 AO, Abs. 1 Nr. 5 (das ist Ihr Zitat - Land- und Forstwirtschaft) mit Abs. 1 Nr. 4 (Gewerbebetrieb) . Land- und Forstwirtschaft scheint der User nun wirklich nicht zu betreiben...
Sie haben natürlich Recht mit der Aussage, daß die Feststellung des FA zunächst erfolgen muß, genauso wie die Aufforderung, zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres zur Bilanzierung überzuwechseln...
Meine Ausführungen bezogen sich auf grundsätzliche Dinge - und diese waren in der Grundaussage korrekt! Eine Ausführung mit allem Wenn und Aber kann an dieser Stelle nicht erfolgen - ich bitte insofern um Nachsicht!
In diesem Sinne...
Peter Wilhelm |
|
| Nach oben |
|
|
jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
|
Verfasst am: 2.Aug 2005 21:41 Titel: |
|
|
@ Peter Wilhelm
Kein Problem, mich hatte das ebenso mit der E/Ü-Rechnung gewundert...
Ich hatte mir zuerst dasselbe gedacht, doch dann das Alter von 27 Jahren und Internetfirma, da kann es wirklich erst vor kurzem hohe Umsätze und Gewinne gegeben haben. |
|
| Nach oben |
|
|
cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
|
Verfasst am: 3.Aug 2005 12:32 Titel: |
|
|
| Peter Wilhelm hat folgendes geschrieben:: |
| Abschließend noch ein Wort zu den Grenzwerten, bzgl. EÜR-Rechnung oder Bilanzierung... (Freiberufler im steuerrechtlichen Sinn sind Sie eindeutig nicht!) |
Wie wärs mit:
"beratender Betriebswirt mit Homepage"?
 |
|
| Nach oben |
|
|
Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
|
Verfasst am: 3.Aug 2005 13:14 Titel: |
|
|
Hallo Leute,
danke für Eure Hilfe.
Also .... der Gewinn übersteigt selbstverständlich 30000 Euro bei weitem.
Ich würde ja auch nicht nach Dubai wollen wenn nur so wenig GEwinn übrig bleibt. Kosten zum Leben pro Monat in Dubai ca. 2000 Euro x 12 wären ja schon 24000 Euro. Dann hätte ich noch 6000 übrig. Na toll. Das würde sich ja nicht lohnen.
Es ist so. Ich bin ja erst seit ca. 3 Jahren im Internetgeschäft. Das erste Jahr hatte ich mit einem Bekannten eine GbR. Da mein Bekannter kein geschäftsmann war , haben wir uns getrennt. Sodass leider die GbR aufgelöst wurde. (Hatte eigentlich auf Rückstellung hingearbeitet - darf man ja bei neugegründeten "Unternehmungen")
Da die GbR aufgelöst wurde, kam es daher auch nicht zu Rückstellungen, sodass ich für 2003 eine "schöne" Steuerforderung bekommen habe. Echt toll.
Seit 2004 bin ich nun Einzelunternehmer. Das Geschäft lief schon 2004 sehr gut aber da ich eine größere Investition gemacht habe - war der Gewinn beim Jahresabschluß dann nicht so hoch. In diesem Jahr (2005) läuft es noch besser als 2004 und ich halte das Geld gut beisammen - also keine Investitionen etc... , sodass das Finanzamt "mit aller Härte" zuschlagen wird.
Es gibt ja trotzdem für mich die Möglichkeit - Rückstellungen zu bilden (neue Unternehmung). Die Rückstellung nützt mir aber nicht viel (glaube ich) da ich ja - wenn ich nach Dubai auswandere - diese rückstellung wieder auflösen und somit auch versteuern müsste. Also wäre dieser Weg uninteressant.
Meine Überlegung war - ob es eine Möglichkeit gibt um für dieses Jahr Verluste einzukaufen o.ä. sodass dann beim Jahresabschluß ein sehr geringer Gewinn übrig bleibt. Es kann sein, dass ich dies ein wenig falsch formuliere aber z.B. bei den Medienfonds ist es doch so, dass man erstmal Verluste macht - Geld ausgibt - und somit für das Jahr weniger GEwinn macht. Wenn denn nun der Film in die Kinos kommt (z.B. zwei Jahre später) macht man ja anteilig den entsprechenden Gewinn. Wenn man nun in Dubai ansässig ist - wenn der GEwinn anfällt - dann wäre dies doch eine feine Sache.
Ich bin nun auf der Suche nach einer ähnlichen Möglichkeit - um für dieses Jahr Verluste zu machen (irgendwas kaufen) und dies dann im nächsten Jahr mit entsprechnden Gewinn wieder zu verkaufen - dann bin ich ja in Dubai.
Zu Herrn Wilhelm. mit der Bilnaz haben Sie natürlich Recht - aber mein Finanzamt hat mir noch keine Auforderung zugeschickt, dass ich doch bitte eine Bilanz machen muss anstatt einer EüR. Somit bleibe ich natürlich auch erstmal bei der EüR.
Ich hoffe ich konnte den Schverhalt ein wenig aufklären. |
|
| Nach oben |
|
|
jonathan33 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 12.02.2004 Beiträge: 269
|
Verfasst am: 3.Aug 2005 14:00 Titel: |
|
|
@ Berliner 27
Ich habe bereits angeboten Ihnen Angebote vorzustellen, wenn Sie eine Kontaktmöglichtkeit angeben würden.
... |
|
| Nach oben |
|
|
Berliner-27 Specialist
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 188
|
Verfasst am: 9.Aug 2005 10:32 Titel: |
|
|
Hallo jonathan33,
entschuldigen Sie bitte meine späte Antwort. Ich war einige Tage unterwegs und komme daher erst jetzt zum antworten.
Falls Ihr Angebot noch aktuell ist, können Sie mich unter [E-Mail anzeigen] erreichen.
Viele Grüße Matthias |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|