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Competence Newbie
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 31.Mai 2007 18:53 Titel: Gewinnberechnung bei Einzelunternehmen |
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Hallo Leute,
Zur Zeit handel ich an der Börse mit Derviaten und die ersten Gewinne sind angefallen. Mein Problem besteht darin das ich nicht über einen Freibetrag + Pauschalen (Werbungskosten,....) von grob ca. 8000 Euro kommen darf.
Meine Idee ist es nun ein Einzelunternehmen zu gründen.
Würde indem Fall, wenn Gewinn anfällt, der Gewinn auf der Lohnsteuer auftauchen (und somit die Freibetragsgrenze überschreiten) ?
Oder bleibt der Gewinn im Unternehmen und wird erst nach einer Privatentnahme auf der Lohnsteuer auftauchen?
Danke und Gruss
Stefan |
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cash-flow Specialist
Anmeldungsdatum: 29.06.2005 Beiträge: 90
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Verfasst am: 11.Jun 2007 23:57 Titel: Re: Gewinnberechnung bei Einzelunternehmen |
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Den Freibetrag, den Du da nennst, gibt es nicht.
Könnte evtl. der Grundfreibetrag sein... (€ 7.664) zzgl. Sparer-Freibetrag (heutzutage € 750)... Man rechne dazu: Sonderausgabenpausch: € 36 und die Vorsorgepauschale: € 1.500 (mal so angenommen)... ggf. auch § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG (€ 512).
Es macht 0,00 Unterschied, ob das als "normaler" Steuerpflichtiger so anfällt oder als "Einzelunternehmer"... denn der Gewinn des Einzelunternehmens fliesst exakt genauso in die Steuererklärung.
Lohnsteuer... fällt nur an, wenn Du angestellt bist und auf Lohnsteuerkarte arbeitest. Dort wird der Arbeitslohn erfasst. Nicht jedoch deine persönlichen (Aktien-)Derivategewinne... Die würden höchstens dort erfasst, wenn Du Bänker bist und persönlich an den Gewinnen der Bank (über den Anstellungsvertrag) beteiligt wärst...
Ansonsten: § 20 iVm § 23 EStG lesen... |
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