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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6453
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Verfasst am: 19.Okt 2007 6:16 Titel: GmbH-Geschäftsführer und der Fiskus |
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Ist das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers angemessen oder nicht – diese leidige Streitfrage ist Thema bei fast jeder Betriebsprüfung. Und oft auch eine Existenzfrage. „Müssen zum Beispiel für drei Jahre jeweils 30 000 Euro verdeckter Gewinn nachversteuert werden, kann das auch eine größere GmbH in die Pleite führen“, warnt Peter Rath, Experte vom BBE-Verlag.
„Selbst wenn der Fiskus die Gehälter jahrelang abgesegnet hat, ist das kein Persilschein“, warnt Arnold Sonntag, Fachanwalt für Steuerrecht. Besonders in länger andauernden Krisenzeiten oder bei sonstigen wesentlichen Veränderungen im Unternehmen sind Gehälter immer wieder neu zu prüfen.
In Flautejahren ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der Zwickmühle. „Der Fiskus geht davon aus, dass er sich als Eigentümer nur das Nötigste zum Leben gönnt“, sagt Rath. Denn es gilt die Treuepflicht – er darf die Firma nicht an die Wand fahren, nur weil er sich beim Gehalt nicht mäßigt. In normalen Jahren dagegen lautet die Gretchenfrage für das Gehalt eines aktiven Gesellschafters: Was würde ein fremder Dritter als Geschäftsführer verdienen?
Orientierung im Vergütungsdschungel gibt die jährlich erscheinende Studie von Handelsblatt und BBE-Verlag. Über 3 500 Geschäftsführer gewährten diesmal intime Einblicke in Fixgehalt, Tantiemen, Pensionszusagen und Extras wie Firmenwagen. Zum eigenen Nutzen: Denn die repräsentative Vergleichsstudie ziehen Finanzamt und Justiz im Streitfall als Richtschnur heran.
Betriebsprüfer und Richter orientieren sich dabei meist am Medianwert – das heißt, die Hälfte verdient mehr, die andere Hälfte weniger. Darauf gewähren sie oft einen Kulanzaufschlag von 20 Prozent. Ist der Betrieb besonders ertragsstark oder der Chef der einzige Wissensträger, gelten die Jahresverdienste der Spitzenverdiener als Maßstab, weiß Gehälterexperte Peter Rath.
Die Kunst besteht darin, die gängigen Gehaltsgrenzen geschickt auszuschöpfen, um möglichst viel als Betriebsausgabe abzuschreiben – ohne jedoch den Argwohn des Fiskus zu erregen. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hanns Müller, Seniorpartner von Förderer, Keil & Partner, rät, die Gehaltsgrenzen nicht voll auszureizen: „Hat man erst mal die Betriebsprüfer im Haus, kostet das Zeit, Energie und Beraterhonorar – abgesehen von möglichen Steuernachzahlungen, die horrend sein können.“
Nicht nur für Gesellschafter, auch für angestellte Geschäftsführer sind neutrale Vergütungsvergleiche interessant. Sie bekommen Hinweise darauf, was sie bei Gehaltsverhandlungen fordern können und in welchen Branchen sie am meisten verdienen.
Etwa eine halbe Million GmbHs gibt es hierzulande, die Spannbreite der Chefgehälter ist riesig – je nach Branche und Umsatz. Die Studie von BBE zeigt: Der durchschnittliche Geschäftsführer ist männlich, 49 Jahre alt. Er verdient insgesamt 137 190 Euro im Jahr und fährt einen Firmenwagen im Wert von 53 682 Euro.
Ein Fremd-GmbH-Chef sollte sich seine Branche genau auswählen. So verdient er in der mittleren Chemie-/Pharma-Industrie jährlich im Schnitt 325 000 Euro, im Großhandel chemischer Produkte mit 133 000 Euro aber weniger als die Hälfte – bei gleichem Umsatz und Verantwortung. Die Spitzenverdiener laufen sogar einigen Dax-30-Vorständen gehaltlich den Rang ab. Dazu zählt ein Fremd-Geschäftsführer aus der Branche Metall/Werkzeuge mit Gesamtbezügen von 2,57 Mill. Euro im Jahr. Er verdient damit mehr als Lufthansa-Lenker Wolfgang Mayrhuber (2,56 Mill. Euro) oder Infineon-Chef Wolfgang Ziebart (2,21 Mill. Euro) im vergangenen Jahr. Anders als Vorstände stehen GmbH-Chefs jedoch nicht unter dem öffentlichen Druck, ihr Gehalt bekanntzugeben.
In fast allen Branchen wird heute mehr gezahlt als ein Jahr zuvor. Rath: „Die Belebung der Konjunktur hat sich im Gehalt voll niedergeschlagen.“ Am besten zahlt traditionell die Industrie, gefolgt vom Großhandel und von Dienstleistern. Das langjährige Schlusslicht Einzelhandel ist nun am Handwerk gehaltlich vorbeigezogen.
Zusätzlich zum Festgehalt haben drei Viertel der GmbH-Chefs eine Tantiemenzusage, die sich meist am Gewinn vor Steuern orientiert. Wichtig dabei: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen alle Zusatzvergütungen ein Jahr im Voraus vertraglich fixieren. „Also jetzt schon für 2008“, betont Rath.
Wie hoch darf die Tantieme sein, damit sie nicht den Argwohn des Fiskus erweckt? An der Faustregel von maximal 25 Prozent des Fixgehalts hält der Bundesfinanzhof nicht mehr starr fest. Die BBE-Studie zeigt: Dennoch schöpfen die wenigsten Geschäftsführer diesen Rahmen aus. Im Mittel liegen die Tantiemen bei 15,6 Prozent des Fixgehalts. „Viele Gesellschafter-Chefs sind hier übervorsichtig“, findet Rath.
Die Altersvorsorge ist ein weiteres Vergütungsextra. Fast 90 Prozent der GmbH-Chefs haben eine Direktversicherung, jeder dritte eine Pensionszusage. Diese sollte 75 Prozent des letzten Gehalts nicht übersteigen, sonst wird das Finanzamt misstrauisch. Pensionszusagen sehen Experten jedoch kritisch – für beide Seiten. Rath: „Die Rückstellungen sind eine große Belastung für die GmbH. Auch ein Verkauf der Firma wird durch Pensionslasten erschwert.“ Der Geschäftsführer wiederum sieht im Insolvenzfall womöglich kein Geld. Anwalt Rüdiger Fromm aus Koblenz: „Der GmbH-Chef muss unbedingt darauf achten, dass er eine ablösbare Pensionszusage hat.“
Fazit: Beim Gehalt müssen GmbH-Chefs – vor allem Gesellschafter – auf der Hut sein. Fromm: „Viele steuerliche Regelungen entziehen sich der Logik.“ Udo Lang kam noch mal mit einem blauen Auge aus der Betriebsprüfung. Per Gutachten konnte er darlegen, dass sein Gehalt trotz Umsatzeinbruch angemessen war. Eins hat er aus dem Gehälterstreit gelernt. „Künftig passe ich auf wie ein Schießhund.“
Quelle: Katrin Terpitz |
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