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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 10.Sep 2004 19:26 Titel: Grüne wollen Erbschaftsteuer erhöhen |
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Der schwelende Streit um eine Reform der Erbschaftsteuer hat neue Nahrung erhalten. Grünen-Chef Reinhard Bütikofer hat vor dem Hintergrund der anhaltenden Gerechtigkeitsdebatte eine Erhöhung der Erbschaftsteuer auf große Vermögen gefordert. "Man darf darüber diskutieren, ob alle ihren Beitrag leisten", sagte Bütikofer der "Financial Times Deutschland".
Erst am Dienstag hatten Teile der Grünen Schiffbruch mit ihrem Vorhaben erlitten, die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer wiederzubeleben. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte von dem Vorhaben dringend abgeraten.
Dennoch legte Bütikofer gestern nach: "Wir werden von einem nicht ablassen: Große Vermögen und große Erbschaften müssen einen stärkeren Anteil leisten." Auch die Vermögensteuer sei nicht vom Tisch. "Eine Politik, die sagt, alle müssen ihren Beitrag leisten, hat eine größere Chance, glaubwürdig Strukturreformen in den Sozialsystemen durchzusetzen", begründete der Grünen-Politiker seine Forderungen. Die Koalition müsse deutlich machen, dass sich die Reformen der Agenda 2010 nicht unter der Überschrift "soziale Ungerechtigkeit" abbuchen ließen. So könne man durchaus "bei hohen Erbschaften von mehr als einer Million Euro" die Steuersätze erhöhen, so Bütikofer ? derzeit werden solche Erbschaften mit mindestens 19 Prozent besteuert.
Das Erbschaftsteueraufkommen von derzeit rund 4,3 Euro steht allein den Ländern zu. Bislang macht sich vor allem Schleswig-Holstein für eine Reform stark. Kiels Finanzminister Ralf Stegner (SPD) will mit seinen Plänen rund eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mehr einnehmen. Bislang ist allerdings keine Ländermehrheit für eine solche Reform in Sicht.
Allerdings gilt unter Steuerexperten eine Erbschaftsteuerreform als unumgänglich. Ende 2006 läuft die jetzige Übergangsvorschrift zur Bewertung von Vermögen aus. Möglicherweise erklärt das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift allerdings bereits im kommenden Jahr für verfassungswidrig. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit ergeben sich, weil nach der Vorschrift verschiedene Vermögensarten sehr unterschiedlich bewertet werden: Geerbtes Geldvermögen wird mit 100 Prozent, geerbte Immobilien mit rund 50 Prozent, Anteile an nicht notierten Kapitalgesellschaften mit 35 Prozent und land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit rund 10 Prozent bewertet. Wegen der Vorlage in Karlsruhe sind alle Steuerbescheide vorläufig.
FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele wies die Grünen-Pläne gestern entschieden zurück. Sie seien "Gift für die Konjunktur, einen wirtschaftlichen Aufschwung und die Schaffung von Arbeitsplätzen". Bütikofer habe offenbar vergessen, dass die Erbschaftsteuer 1997 als Ausgleich für die Abschaffung der Vermögensteuer bereits in Milliardenhöhe angehoben worden sei.
Quelle: Handelsblatt |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1398 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 12.Sep 2004 20:20 Titel: Nun |
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wir alle brauchen uns nichts vorzumachen, die Reform der Erbschaftssteuer wird kommen, ist nur eine Frage der zeit! Und eines ist auch klar: Die neue Besteuerung dürfte ungünstiger werden! Deshalb heute schon aktiv werden, z.B. Immobilien an die Kinder übertragen, aber den Nießbrauch einräumen lassen und solche Dinge..... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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